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Rechtsmeldung | Deutschland | Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Unterstützungsangebote des BAFA zum Lieferkettengesetz

Um die Unternehmen bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu unterstützen, entwickelt und veröffentlicht das BAFA Handreichungen.

Von Jan Sebisch | Bonn

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Das Gesetz gilt seit dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten. Ab dem 1. Januar 2024 werden dann Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten betroffen sein.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) setzt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz um und kontrolliert, ob die betroffenen Unternehmen die gesetzlichen Sorgfaltspflichten angemessen erfüllen. Um die Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten zu unterstützen, entwickelt und veröffentlicht das BAFA Handreichungen.

Vielseitige Hilfen zur Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten sind darüber hinaus auf wirtschaft-menschenrechte.de/umsetzungshilfen zusammengefasst.


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