Zollbericht EAWU Einfuhrabgaben
EAWU leitet Schutzmaßnahmenuntersuchung zu Metallerzeugnissen ein
Die Eurasische Wirtschaftsunion leitet eine Untersuchung zur Einführung von Schutzmaßnahmen ein. Betroffen sind polymerbeschichtete Flachstahlerzeugnisse.
18.09.2026
Die Wirtschaftskommission der Eurasischen Wirtschaftsunion hat am 7. September 2026 die Einleitung einer Schutzmaßnahmenuntersuchung bekannt gegeben.
Diese Waren sind betroffen
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um polymerbeschichtete Flachstahlerzeugnisse mit einer metallischen Trägerschicht von mehr als 0,2 mm, jedoch nicht mehr als 2 mm Dicke, und einer Breite von mehr als 50 mm, die mit einer Polymerbeschichtung versehen sind. Die Ware wird unter den folgenden HS-Codes eingereiht: 7210 70 80 00, 7210 90 80 00, 7212 40 80 00, 7225 99 00 00. Ausfuhren der betroffen Waren nach Russland unterliegen EU-Sanktionen.
So sieht der Zeitplan aus
Interessierte Parteien können innerhalb von 25 Tagen nach Bekanntgabe der Einleitung ihre Absicht zur Mitarbeit bekannt geben. Sie haben daraufhin 60 Tage Zeit, eine schriftliche Stellungnahme einzureichen.
Mögliche Konsequenzen
Die Umsetzung von Schutzmaßnahmen erfolgt im Regelfall durch die Einführung von Zusatzzöllen. Wenn die EAWU nach Abschluss der Untersuchung Schutzmaßnahmen einführt, gelten diese in der Regel auf Einfuhren aus allen Drittländern weltweit. Wer die Mehrkosten trägt, die dadurch bei der Einfuhr entstehen, ist abhängig von den vereinbarten Lieferbedingungen.
Kurz erklärt: Schutzmaßnahmen
Schutzmaßnahmen adressieren steigende Einfuhren bestimmter Waren. Die Einfuhren sind nicht zwangsläufig gedumpt oder subventioniert, verursachen durch ihr Volumen aber eine ernsthafte Schädigung des heimischen Wirtschaftszweigs.
Quelle: Notifizierung unter Art. 12.1 (A) des WTO-Übereinkommens über Schutzmaßnahmen