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Zur Bekämpfung des Coronavirus beschloss der Kommissionsrat erneut die Frist zur zollfreien Einfuhr von Medizinprodukten und Arzneimitteln bis 30. Juni 2022 zu verlängern.
27.04.2021
Erstmalig trat die Präferenzbehandlung im März 2020 in Kraft, wurde zunächst bis September 2020 und dann bis März 2021 verlängert.
Die erneute Fristverlängerung soll weiterhin dabei helfen, die Ausbreitung des Virus zu verhindert und betrifft vor allem Arzneimittel und Produkte, die zur Herstellung von Desinfektionsmitteln gebraucht werden, aber auch medizinische Ausrüstung und Geräte. Darunter fallen: