Zollbericht EAWU Einfuhrverbote und Beschränkungen
Einfuhrverbote und Beschränkungen
Zu beachten sind das Verbot der Einfuhr bestimmter Waren bzw. entsprechende Beschränkungen.
24.01.2023
Von Karin Appel | Bonn
Einfuhrverbote
Wie alle anderen Mitgliedstaaten der EAWU wendet auch Kirgisistan seit dem 1. Januar 2010 im Rahmen der Zollunion einheitliche nichttarifäre Regelungen an. Demnach ist zu beachten, dass die Einfuhr mancher Waren verboten, beschränkt oder nur mit einer Lizenz möglich ist.
Die Einfuhr folgender Waren ist derzeit in der EAWU bzw. Kirgisistan verboten:
- Pflanzenschutzmittel (Pestizide);
- Ozonabbauende Substanzen;
- Sondermüll;
- kryptografische Ausrüstung;
- Waffen, Munition oder deren Hauptteile;
- Angelgeräte und -ausrüstung;
- Harfenversiegelungsprodukte;
- gentechnisch verändertes Saatgut;
- bestimmte Kraftstoffe (Unterposition HS 2710).
Einfuhrbeschränkungen
Die EAWU hat für einige Waren Einfuhrbeschränkungen festgelegt. Diese gelten in allen Mitgliedstaaten. Folgende Waren unterliegen der Einfuhrlizenz:
- Betäubungsmittel oder psychotrope Substanzen oder deren Vorläufer;
- Giftige Substanzen, einschließlich hochwirksamer Substanzen;
- Arzneimittel und pharmazeutische Substanzen;
- Spezielle technologische Ausrüstung zum Abfangen geheimer Informationen;
- kryptografische Ausrüstung;
- menschliches Gewebe und Blut;
- Kies, Schotter und verschiedene Gemische davon (vorübergehende Einfuhrbeschränkung).
Zollkontingente
Im Rahmen von Zollkontingenten können bestimmte Waren innerhalb eines festgelegten Zeitraums bis zur Höhe einer bestimmten Wert- oder Mengengrenze zollfrei oder zu einem ermäßigten Zollsatz eingeführt werden. Die Zollbehörden kontrollieren und überwachen die eingeführte Warenmenge genau, damit entsprechende Mengen- oder Wertgrenzen eingehalten werden.
Derzeit gelten in Kirgisistan keinerlei Zollkontingente.