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EAWU / IranZoll
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Zollmeldung EAWU
Verhandlungen über ein Interimsabkommen wurden bereits 2016 aufgenommen, die Unterzeichnung fand am 17. Mai 2018 statt und am 27. Oktober 2019 trat das Interimsabkommen in Kraft.
24.02.2021
Durch das Abkommen wurden bereits viele tarifäre Handelshemmnisse abgeschafft: Iran senkte die Einfuhrzölle im Einklang mit dem Interimsabkommen auf 360 Waren, die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) reduzierte die Einfuhrzölle auf 502 Waren. Dabei betreffen die Zollsenkungen hauptsächlich Waren aus dem Lebensmittel- und Industriebereich.
Daneben verpflichteten sich die beiden Vertragsparteien dazu, innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Interimsabkommens den Verhandlungsprozess für ein vollwertiges Freihandelsabkommen einzuleiten. Spätestens drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Interimsabkommens sollte eine Entscheidung darüber getroffen werden, ob das Interimsabkommen verlängert oder zu einem vollwertigen Freihandelsabkommen werde.
Die Verhandlungen über ein vollwertiges Freihandelsabkommen sind für die zweite Hälfte des Jahres 2021 geplant, und die ersten Konsultationen fanden bereits am 17. Februar statt.
Darüber hinaus besteht die Frage eines Beitritts Irans in die EAWU. Hierzu müsste Iran zunächst einen Antrag an den Vorsitzenden des Obersten Eurasischen Wirtschaftsrats einreichen, welcher anschließend zur Prüfung an die Mitgliedsstaaten weitergeleitet würde. Bisher ist ein entsprechender Antrag jedoch noch nicht eingereicht worden, sodass die Frage noch offen bleibt.