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Zollbericht Ecuador Automatische und nicht automatische Einfuhrlizenzen / Genehmigungen

Welche Produkte benötigen eine Einfuhrlizenz oder -genehmigung?

Unter anderem sind Nahrungsmittel, Textilprodukte und Kraftfahrzeuge notifizierungs-, genehmigungs- beziehungsweise zertifizierungspfllichtig. 

Von Susanne Scholl | Bonn

Gemäß Resolution 010-2021 des Ausschusses für den Außenhandel (Comite de Comercio Exterior – COMEX, früher "Consejo de Comercio Exterior e Inversiones" - COMEXI) vom 22. Juli 2021 müssen Importeure vor oder anlässlich der Abfertigung zum freien Verkehr zahlreicher Produkte eine Notifizierung, ein Zertifikat, eine Registrierung, eine Einfuhrgenehmigung, Autorisierung beziehungsweise eine Einfuhrlizenz vorlegen. Zu diesen Produkten zählen vor allem Nahrungsmittel und chemische Produkte, aber auch Kosmetik, Produkte aus Holz, Textilprodukte, Schuhe, Produkte aus Eisen oder Stahl, Kraftfahrzeuge, Fahrgestelle und Karosserien von Kraftfahrzeugen, medizinische Geräte und Waffen.   

Für die Ausstellung der Notifizierungen, Zertifikate, Genehmigungen, Registrierungen und Lizenzen sind unterschiedliche Ministerien und weitere nachgeordnete Behörden zuständig, zum Beispiel das Nationale Institut für Hygienekontrollen ARCSA, das Subsekretariat für Qualität und Unschädlichkeit oder das Subsekretariat für Aquakultur des Ministeriums für Produktion, Außenhandel, Investitionen und Fischerei, das Ministerium für Landwirtschaft und Viehzucht, das Ministerium für Energie und nicht erneuerbare Bodenschätze, das Ministerium für Transport und öffentliche Bauvorhaben, das Ministerium für Umwelt, Wasser und ökologischen Wandel oder der Dienst für Normung und Standardisierung "Servicio Ecuatoriano de Normalización" (INEN).

Eine vollständige Übersicht aller für die Zollabfertigung notwendigen Voraussetzungen und der zuständigen Behörden beinhaltet Anhang I der Resolution 010-2021.     

Einfuhrlizenzen für Lebensmittel im Rahmen von Zollkontingenten

Anhang III der Resolution 010-2021 regelt darüber hinaus die Einfuhrvorschriften für Nahrungsmittel, die aufgrund der Freihandelsabkommen Ecuadors mit der EU, dem Vereinigten Königreich und der EFTA im Rahmen von Zollkontingenten zollfrei eingeführt werden können. Diese Produkte benötigen eine nicht automatische Einfuhrlizenz.        

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