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Zoll
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Zollmeldung EFTA Internationale Handelsabkommen
Das Abkommen ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten
11.10.2021
Zwischen der Türkei und den EFTA-Staaten Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen besteht seit 1992 ein Freihandelsabkommen. Industriegüter und Fischereierzeugnisse können bereits jetzt zollfrei gehandelt werden. Das modernisierte Abkommen beinhaltet neben dem Warenhandel Bestimungen zu den folgenden Bereichen:
Die Modernisierung umfasst zudem verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse. Der Handelt mit unverarbeiteten landwirtschaftlichen Erzeugnissen wird in bilateralen Agrarabkommen geregelt, die ebenfalls modernisiert wurden.
Den Text des Abkommens sowie die Protokolle finden Sie auf der EFTA-Homepage: Freihandelsabkommen EFTA-Türkei