Zollbericht EFTA Internationale Handelsabkommen
Freihandelsabkommen zwischen Indien und den EFTA-Staaten
Das Abkommen tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft.
13.08.2025
Von Stefanie Eich | Bonn
Nach 16 Jahren Verhandlungen haben die für Handel zuständigen Minister Indiens und der EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz das Abkommen am 10. März 2024 in Delhi unterzeichnet. Nun ist der Ratifizierungsprozess abgeschlossen und das Abkommen tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft. Das Freihandelsabkommen ist das erste Abkommen Indiens mit europäischen Partnern.
Mehrheit der Zölle entfallen
Die Vertragsparteien haben sich auf einen weitgehenden Zollabbau geeinigt. Zölle auf Industrieprodukte werden entweder sofort oder mit einer Übergangsfrist aufgehoben beziehungsweise reduziert. Für landwirtschaftliche Erzeugnisse gibt es maßgeschneiderte Regelungen zwischen Indien und den einzelnen EFTA-Staaten. Indien gewährt für landwirtschaftliche Erzeugnisse zollfreien Zugang für ausgewählte Produkte. Es gilt eine Übergansperiode von bis zu zehn Jahren. Das Abkommen sieht die Möglichkeit der bilateralen Kumulierung vor. Als Ursprungsnachweis dient eine EUR.1 beziehungsweise eine Erklärung auf der Rechnung.
Darüber hinaus soll das Abkommen für bessere Rahmenbedingungen und mehr Rechtssicherheit sorgen. Die Einigung umfasst beispielsweise Bestimmungen zum geistigen Eigentum und Patenschutz. Auch handelsbezogene Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt das Vertragswerk.
Quelle und weiterführende Informationen:
- Bekanntmachung zum Inkrafttreten vom 12. August 2025
- Pressemitteilung des EFTA-Sekretariats vom 10. März 2024.
- Zusammenfassung und Originaltext des Handelsabkommens EFTA-Indien