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Rechtsmeldung Estland Schiedsgerichtsbarkeit
21.08.2018
(GTAI) Seit drei Monaten arbeiten sieben Schiedsrichter bei dem neuen Schiedsgericht der Kammer der Gerichtsvollzieher und Konkursverwalter (vahekohus). Es ist eine gesetzlich anerkannte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle. Die Entscheidung des Schiedsgerichts wird vom Gericht als vollstreckbar anerkannt.
Schiedsgerichtsbarkeit ist schneller als Zivilverfahren. Die maximale Dauer des Verfahrens kann bis zu drei Monate betragen. In Ausnahmefällen kann die Frist verlängert werden. Die Parteien haben die Möglichkeit, sich an der Zusammensetzung des Schiedspanels zu beteiligen, eigene Kandidaten zu stellen und Vorschläge für die Größe des Schiedspanels zu machen.
Zuständig ist das Schiedsgericht für Streitigkeiten über Geldforderungen, nicht aber für Gebührenforderungen der Gerichtsvollzieher und Geldforderungen aus Leasing-, Arbeits- und Verbraucherkreditverträgen.
Rechtliche Grundlage des Schiedsverfahrens bildet die Schiedsordnung (Kohtutäiturite ja Pankrotihaldurite Koja vahekohtu reglement).
Eine Anmeldegebühr ist fällig, wenn der Kläger einen Antrag schriftlich oder elektronisch eingereicht hat. Die Anmeldegebühr beträgt 250 Europ zzgl. Mehrwertsteuer (20 Prozent). Zusätzlich fällt die Schiedsgebühr an, die vom Kläger nach Eingang des Antrags bezahlt werden muss.
Dem Antrag ist Folgendes beizufügen:
Beweise, dass der Streit vom Schiedsgericht gelöst wird;
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