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Eswatini kündigt neue steuerliche Regelungen an

Die Regierung von Eswatini hat zum neuen Jahr die Körperschaftsteuer gesenkt und weitere steuerliche Änderungen bekanntgegeben.

Von Katrin Grünewald | Bonn

In Eswatini wurde bekanntgegeben, dass die Körperschaftsteuer künftig von 27,5 auf 25 Prozent gesenkt wird. Für kleine Unternehmen wird ein mutmaßlicher Körperschaftsteuersatz (presumptive tax) in Höhe von 1,75 Prozent des Jahresumsatzes eingeführt. Kleine Unternehmen sind solche mit einem Umsatz von höchstens 500.000 Emalangeni (ca. 24.400 Euro). Außerdem wurde der Verlustvortrag auf fünf Jahre begrenzt. Hingegen wurde der Quellensteuersatz für Zinszahlungen von 10 auf 15 Prozent angehoben und die Zweigstellengewinnsteuer von 12,5 auf 15 Prozent erhöht.

Ferner wurde die Definition einer Betriebsstätte konkretisiert. Danach handelt es sich um eine dienstleistungserbringende Betriebsstätte, wenn Dienstleistungen, einschließlich Beratungsleistungen, für mehr als 30 Tage innerhalb eines 12-monatigen Zeitraumes erbracht werden. Eine vertretende Betriebsstätte liegt vor, wenn eine Person gewöhnlich Verträge im Namen eines ausländischen Unternehmers abschließt und dabei die für den Vertragsabschluss entscheidenden Tätigkeiten vornimmt. Um eine warenlagervertretende Betriebsstätte (stock agent PE) handelt es sich, wenn eine Person ein Warenlager unterhält, von dem aus sie regelmäßig Waren im Namen eines ausländischen Unternehmers liefert.

Schließlich wurde ein neues Berufungsgericht für Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Steuerbehörde eingerichtet und die steuerlichen Sanktionen angepasst. 

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