Rechtsmeldung Simbabwe Steuerrecht
In Simbabwe gelten neue steuerliche Regelungen
Seit Anfang Januar gelten in Simbabwe steuerliche Änderungen. So wurde die Umsatzsteuer erhöht und eine Quellensteuer auf Zahlungen an ausländische Digitalplattformen eingeführt.
09.01.2026
Von Katrin Grünewald | Bonn
Der simbabwische Präsident hat am 3. Januar 2026 das aktuelle Finanzgesetz unterzeichnet. Damit gelten die darin enthaltenen Regelungen seit dem 1. Januar 2026.
Das Finanzgesetz sieht unter anderem vor, dass der Umsatzsteuersatz von 15 Prozent auf 15,5 Prozent steigt.
Außerdem wird eine Quellensteuer auf Zahlungen an ausländische Digitalplattformen eingeführt. Sie ersetzt die Umsatzsteuer auf importierte digitale Dienstleistungen. Der Steuersatz beträgt 15 Prozent. Allerdings müssen sich nicht die ausländischen Anbieter von digitalen Dienstleistungen in Simbabwe steuerlich registrieren. Hingegen sind die Finanzintermediäre wie Banken oder Mobile-Money-Anbieter, verpflichtet, die Steuer zum Zeitpunkt der Zahlung einzubehalten, bevor das Geld an den ausländischen Dienstleistungserbringer ausgezahlt wird.
Weitere Änderungen betreffen die Definition einer Betriebsstätte: Danach unterhält ein Unternehmen künftig eine Betriebsstätte in Simbabwe, wenn es seine Geschäftstätigkeit vor Ort über eine feste Geschäftseinrichtung während einer Dauer von mindestens 90 Tagen im Kalenderjahr ausübt. Zuvor galt ein Zeitraum von 183 Tagen als maßgebend. Im Falle von Bauleistungen gilt die Betriebsstätte sogar bereits ab dem ersten Tag der Geschäftstätigkeit als gegründet.
Außerdem sollen große Unternehmen eine Mindeststeuer von 15 Prozent zahlen.
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