Rechtsmeldung
EU
Arbeits- und Arbeitsgenehmigungsrecht
Anspruch auf Urlaub bei rechtswidriger Entlassung
Der Europäische Gerichtshof stellt bezüglich der Urlaubsansprüche den Zeitraum zwischen Entlassung und Wiederaufnahme der Tätigkeit einem tatsächlichen Arbeitszeitraum gleich.
03.07.2020
Von Helge Freyer
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Bonn
Ist ein Arbeitnehmer rechtswidrig gekündigt worden, so kann er somit für den Zeitraum zwischen seiner Entlassung und der Wiederaufnahme der ehemaligen Tätigkeit bezahlten Jahresurlaub beanspruchen. Wurde das Arbeitsverhältnis beendet, so kann er als Ersatz für den nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub eine entsprechende Vergütung geltend machen. Anderes gilt dann, wenn der Arbeitnehmer während dieses Zeitraums einer anderen Tätigkeit nachgegangen ist.
In diesem Sinne hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 25. Juni 2020 in den verbundenen Rechtssachen C-762/18 und C-37/19 entschieden.
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