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Das Einheitspatent kommt zum 1. Juni 2023

Mit der Ratifizierung durch Deutschland tritt das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht in Kraft. Dies ist auch der Start des neuen einheitlichen Patentsystems.

Von Nadine Bauer | Bonn

Das neue Patentsystem ermöglicht mittels einer einzigen beim Europäischen Patentamt (EPA) eingereichten Patentanmeldung einen einheitlichen Patentschutz in allen teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten. Zudem wird eine zentrale Plattform für europaweite Patentstreitigkeiten vor dem Einheitlichen Patentgericht (EPG) geschaffen.

Alle EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Spanien und Kroatien nehmen an der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes teil. Zum Starttermin wird der geografische Geltungsbereich des Einheitspatents zunächst 17 der insgesamt teilnehmenden 25 Staaten umfassen: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowenien und Schweden.

Das Europäische Patentamt stellt umfangreiche Informationen rund um das Einheitspatent und das Einheitliche Patentgericht zur Verfügung: Dort finden sich neben einem Leitfaden zum Einheitspatent auch Formblätter sowie FAQs (FAQ: Einheitspatent und FAQ: Einheitliches Patentgericht).

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