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Das Haager Urteilsübereinkommen gilt ab dem 1. September 2023
Mit der Ratifizierung durch die Europäische Union (EU) und die Ukraine hat das Übereinkommen nun zwei Vertragsparteien und tritt in einem Jahr in Kraft.
20.09.2022
Von Nadine Bauer | Bonn
Das Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Haager Urteilsübereinkommen) soll eine Risiko- und Kostenminimierung grenzüberschreitender Prozessführung bewirken und Handel, Investitionen sowie Mobilität auf internationaler Ebene erleichtern. Es wurde am 2. Juli 2019 angenommen und bisher von sieben Vertragsparteien unterzeichnet: Costa Rica, EU, Israel, Russland, Ukraine, Uruguay und USA. Ratifiziert haben das Übereinkommen bisher die EU sowie die Ukraine, eine Ratifizierung durch die übrigen Staaten steht noch aus. Der jeweils aktuelle Umsetzungsstand kann der Webseite der Hague Conference on Private International Law (HCCH) entnommen werden.
Der Beitritt der EU wird alle europäischen Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks binden.
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