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Eckpunkte des BMAS zur Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie
Der Ablauf der Umsetzungsfrist für die Änderungen der Entsenderichtlinie rückt näher. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales benennt die Eckpunkte für Deutschland.
02.03.2020
Von Marcelina Nowak
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Bonn
Die Richtlinie zur Änderung der Entsenderichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/957 vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen) soll bis zum 30. Juli 2020 in nationales Recht umgesetzt werden. Bis jetzt hat Frankreich durch eine Verordnung zur Umsetzung der Entsenderichtlinie die zwingenden französischen arbeitsrechtlichen Vorschriften ergänzt.
Die osteuropäischen Länder, Polen und Ungarn, haben im Oktober 2018 beim EuGH eine Nichtigkeitsklage gegen die Richtlinie eingereicht.
Deutschland hat vorerst nur Eckpunkte zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie veröffentlicht.
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