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Rechtsbericht | EU | Lieferkette

EU: Richtlinienvorschlag zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt

Am 23. Februar 2022 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 angenommen.

Von Helge Freyer | Bonn

Der lang erwartete Vorschlag zielt darauf ab, in allen Wertschöpfungsketten ein nachhaltiges und verantwortungsvolles Verhalten der Unternehmen zu fördern. Negative Auswirkungen unternehmerischer Tätigkeit auf Menschenrechte und die Umwelt sollen – falls im Unternehmen ermittelt  - im besten Fall verhindert und abgestellt werden. Begleitet wird der Richtlinienvorschlag von einer Mitteilung der Kommission über menschenwürdige Arbeit weltweit.

Der Vorschlag muss nun das Europäische Parlament (EP) und den Rat passieren. Nach Inkrafttreten der Richtlinie werden die EU-Mitgliedstaaten voraussichtlich zwei Jahre Zeit haben, die Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen. In den Ländern, in deren bereits entsprechende Bestimmungen zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette existieren, werden ggf. Anpassungen erforderlich.

Wegen noch möglicher Änderungen im EP und im Rat wird an dieser Stelle lediglich auf die am 23. Februar 2022 veröffentlichten Materialien hingewiesen:

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