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Neuauflage des KMU-Fonds der EU
Bis zum 4. Dezember 2026 können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in der EU oder der Ukraine finanzielle Unterstützung für Rechte des geistigen Eigentums erhalten.
05.02.2026
Von Nadine Bauer | Bonn
Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) bietet in Form des KMU-Fonds ein Finanzhilfeprogramm zur Unterstützung der Rechte des geistigen Eigentums von KMU in der Europäischen Union an. Die finanzielle Unterstützung erfolgt dabei über vier Gutscheinvarianten:
- Gutschein 1 für IP Scan und IP Scan Enforcement,
- Gutschein 2 für Marken und Designs,
- Gutschein 3 für Patente,
- Gutschein 4 für gemeinschaftlichen Sortenschutz.
Der erstattungsfähige Höchstbetrag je KMU beträgt:
- 1.620 Euro für Aktivitäten im Zusammenhang mit dem IP Scan (der Wert variiert je nach Land),
- 700 Euro für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Marken und Designs,
3.500 Euro für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Patenten:
- Nationale Patente und Stand der Technik Recherche: 1.000 Euro
- Europäische Patente und Rechtskosten: 2.500 Euro,
- 1.500 Euro für Tätigkeiten im Zusammenhang mit gemeinschaftlichem Sortenschutz.
Förderfähig sind KMU mit Sitz in der EU oder der Ukraine. Zur Prüfung der KMU-Eigenschaft dient die offizielle Definition, die sich aus der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen ergibt. Zudem steht mit dem SME Wizard ein Tool zur KMU-Selbsteinschätzung zur Verfügung.
Das Finanzhilfeprogramm läuft vom 2. Februar bis zum 4. Dezember 2026. Die dafür zur Verfügung stehenden Mittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben.
Zum Thema:
- Webseite des EUIPO mit Möglichkeit der Antragsstellung
- FAQ zum KMU-Fonds 2026
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