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Indonesien: Gewerblicher Rechtsschutz

Das geistige Eigentum in Indonesien wird durch ein umfassendes gesetzliches Regelwerk geschützt. (Stand: 26.06.2026)

Dr. Julio Pereira

Von Dr. Julio Pereira | Berlin

Das indonesische Recht des geistigen Eigentums wurde in den Jahren 2014 bis 2016 grundlegend reformiert und bildet weiterhin die Grundlage des gewerblichen Rechtsschutzes. Die wichtigsten Rechtsinstrumente sind das Urheberrechtsgesetz Nr. 28 von 2014 (Undang-Undang Nomor 28 Tahun 2014 tentang Hak Cipta), das Patentgesetz Nr. 13 von 2016 (Undang-Undang Nomor 13 Tahun 2016 tentang Paten) sowie das Gesetz Nr. 20 von 2016 über Marken und geografische Angaben (Undang-Undang Nomor 20 Tahun 2016 tentang Merek dan Indikasi Geografis).

Zuständige Behörde für den gewerblichen Rechtsschutz ist weiterhin die Generaldirektion für geistiges Eigentum (Direktorat Jenderal Kekayaan Intelektual – DJKI) beim Ministerium für Recht.

Patent- und Designrecht

Das Patentgesetz unterscheidet zwischen Patenten und einfachen Patenten (Simple Patents). Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Die Schutzdauer beträgt zwanzig Jahre ab dem Anmeldetag. Für einfache Patente beträgt die Schutzdauer zehn Jahre.

Die durch das Cipta-Kerja-Gesetz eingeführten Änderungen des Patentgesetzes gelten weiterhin. Insbesondere wurden die Verpflichtungen zur lokalen Umsetzung einer Erfindung sowie zum Technologietransfer zugunsten der Patentinhaber flexibilisiert.

Markenrecht

Das Markengesetz schützt Waren-, Dienstleistungs- und Kollektivmarken sowie geografische Angaben. Eingetragene Marken genießen einen Schutz von zehn Jahren ab dem Anmeldetag; eine Verlängerung um jeweils weitere zehn Jahre ist möglich.

Internationale Marken können weiterhin nach dem Madrider Protokoll registriert werden. Geschützt werden unter anderem Wort-, Bild-, Klang-, Farb-, Hologramm- und dreidimensionale Marken. Die Markenanmeldung muss in indonesischer Sprache erfolgen.

Urheberrecht

Das Urheberrechtsgesetz schützt insbesondere literarische, wissenschaftliche, musikalische und künstlerische Werke sowie Computerprogramme. Die vermögensrechtlichen Schutzrechte bestehen grundsätzlich während der Lebenszeit des Urhebers und siebzig Jahre nach dessen Tod. Die zunehmende Digitalisierung hat die praktische Bedeutung der Vorschriften über Online-Nutzungen, elektronische Inhalte und Lizenzierungen weiter erhöht.

Internationale Abkommen

Indonesien ist Mitglied zahlreicher internationaler Übereinkommen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums. Hierzu gehören insbesondere:

  • die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO),
  • die Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums,
  • der Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT),
  • das Madrider Protokoll über die internationale Registrierung von Marken,
  • das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS).

Diese Übereinkommen bilden einen wesentlichen Bestandteil des indonesischen Systems zum Schutz geistigen Eigentums und erleichtern den internationalen Schutz von Patenten, Marken und Urheberrechten.

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