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China: Gewerblicher Rechtsschutz
Der Schutz geistigen Eigentums gewinnt in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung. Gesetzesreformen im Patent- und Urheberrecht traten im Juni 2021 in Kraft. (Stand: 01.12.2025)
Von Julia Merle | Bonn
Patentrecht
Die Schutzrechtstypen Patente, Gebrauchsmuster und Designs (design patents) werden alle im Patentgesetz (PG) und den diesbezüglichen Durchführungsbestimmungen (i.d.F. von 2023; Chinesisch) geregelt. Die Schutzfrist für Erfindungspatente beträgt 20 Jahre, für Gebrauchsmuster zehn Jahre ab dem Tag der Anmeldung (Art. 42 PG).
Am 1. Juni 2021 traten die jüngsten Änderungen des PG in Kraft. Zu den wesentlichen Gesetzesänderungen gehörten eine Erhöhung der Schutzdauer von Designs von zehn auf 15 Jahre ab Anmeldetag, eine Erhöhung des maximalen gesetzlichen Schadensersatzes bei Patentverletzungen auf bis zu 5 Millionen RMB sowie die Einführung von sogenanntem Strafschadensersatz (punitive damages) in Art. 71 PG.
Das chinesische Patentamt ist die China National Intellectual Property Administration CNIPA.
Im November 2025 veröffentlichte Änderungen der Patentprüfungsrichtlinien der CNIPA (Guidelines for Patent Examination) treten am 1. Januar 2026 in Kraft (Chinesisch).
Markenrecht
Rechtsgrundlage ist das im Mai 2014 umfassend reformierte Markengesetz (Trademark Law, TL) nebst Umsetzungsrichtlinien. Die Anmeldung der Marke erfolgt beim Markenamt (bei der CNIPA). Die Schutzfrist beträgt zehn Jahre ab Eintragung mit Verlängerungsmöglichkeit (Art. 39, 40 TL), welche auf elektronischem Weg erfolgen kann. Das TL führt das Multi-Class-System ähnlich der Markenanmeldung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) ein.
Materiell-rechtlich soll das TL besser gegen "Bad-Faith-Anmeldungen" schützen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um die Anmeldung einer ausländischen Marke, die in China noch nicht geschützt ist. Die Bösgläubigkeit stand auch bei den am 1. November 2019 in Kraft getretenen Änderungen des TL im Mittelpunkt. In Art. 4 Abs. 1 TL wurde ergänzt, dass bereits Markenanmeldungen, die "in bösem Glauben" und ohne Benutzungsabsicht erfolgen, vom Markenamt abgelehnt werden sollen. Hierbei verfügt dieses über einen weiten Ermessensspielraum. Der ältere Markeninhaber oder jeder interessierte Beteiligte können nach Art. 33 TL innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe einer Markenanmeldung Widerspruch gegen die Eintragung einlegen, wenn sie der Ansicht sind, die Anmeldung verstoße gegen diese Bestimmungen. Liegt ein Verstoß vor, hat das Markenamt die eingetragene Marke für nichtig zu erklären (Art. 44 TL). Nach Art. 68 TL können böswillige Markenanmeldungen Verwaltungsstrafen wie Verwarnungen oder Geldbußen zur Folge haben. Die maximale Höhe des Strafschadensersatzes für die absichtliche Markenverletzung in bösem Glauben gemäß Art. 63 TL wurde erhöht. Die Höchstsumme der gesetzlichen Entschädigung beträgt 5 statt 3 Millionen RMB.
Derzeit befindet sich ein neuer Änderungsentwurf im Gesetzgebungsverfahren:
Urheberrecht
Das im Urheberrechtsgesetz (Copyright Law) geregelte Urheberrecht schützt nach Art. 3 in erster Linie Schriftwerke, mündlich vorgetragene Werke, Theater-, Tanz- und Musikwerke, Werke der bildenden Kunst, Fotografie, Film- und Bildaufzeichnungen, Computersoftware, Diagramme, Landkarten und sonstige Zeichnungen. Grundsätzlich erlischt das Urheberrecht 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers; für Werke juristischer Personen sowie Filmwerke und ähnliche Werke (Fotografie) gilt eine Schutzfrist von 50 Jahren seit der ersten Veröffentlichung des Werkes (Art. 21 des Gesetzes).
Gesetzesänderungen aus November 2020 traten am 1. Juni 2021 in Kraft. Zum Beispiel beträgt die Höhe des gesetzlichen Schadensersatzes bei Urheberrechtsverletzungen seitdem gemäß Art. 54 mindestens 500 RMB und maximal 5 Millionen RMB. Zudem wurde im Falle der vorsätzlichen Verletzung beim Vorliegen schwerwiegender Umstände die Möglichkeit von Strafschadensersatz von bis zum Fünffachen des tatsächlichen Schadens eingeführt. Die Definition der Schutzgegenstände in Art. 3 des Gesetzes wurde erweitert, sodass auch andere geistige Leistungen, die die Eigenschaften eines "Werkes" erfüllen, geschützt werden. Urheberrechtsinhaber und Inhaber verwandter Schutzrechte dürfen nach Art. 49 ff. des Gesetzes technische Schutzmaßnahmen einrichten.
Zuständige Behörde ist die National Copyright Administration - NCAC.
Internationale Mitgliedschaft
China ist unter anderem Mitglied folgender internationaler Übereinkommen:
- WIPO/OMPI;
- Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ);
- Straßburger Abkommen über die Internationale Patentklassifikation (IPC);
- Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT);
- Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken;
- Abkommen von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken;
- WIPO-Urheberrechtsvertrag (WCT);
- WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger;
- "Genfer Akte" des Haager Abkommens über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle seit Mai 2022;
- Vertrag von Marrakesch zur Erleichterung des Zugangs für blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Personen zu veröffentlichten Werken;
- TRIPS-Übereinkommen der WTO.
Das Abkommen zwischen der EU und China über geografische Angaben trat am 1. März 2021 in Kraft.
IP-Spezialgerichte
Die IP-Spezialgerichte in Peking, Shanghai und Guangzhou sind örtlich für die entsprechende Stadt zuständig, letzteres für die gesamte Provinz Guangdong außer Shenzhen. Sachlich zuständig sind sie für das Patentrecht und andere Bereiche, die einen hohen Spezialisierungsgrad erfordern (wie etwa Pflanzensorten oder Halbleiterdesign). Anfang 2021 entstand das Hainan Free Trade Port Intellectual Property Court als viertes IP-Spezialgericht, das auch strafrechtliche Verfahren mit Bezug zu gewerblichen Schutzrechten aus der Provinz Hainan umfasst.
Daneben bestehen IP Tribunals in verschiedenen Städten sowie das landesweit zuständige IP Appellate Tribunal des Obersten Volksgerichts.
Spezielle Internetgerichte in Hangzhou (seit August 2017), Peking und Guangzhou sind mit Online-Internetstreitfällen über IP-Verletzungen befasst.
Am 1. Mai 2025 traten Verwaltungsregelungen des Staatsrats zur Handhabung von IP-Streitigkeiten mit Auslandsbezug in Kraft.
Dazu: Text auf Chinesisch