Rechtsmeldung EU Recht der öffentlichen Aufträge
Neue EU-Schwellenwerte für Vergaben ab 2024
Für öffentliche Aufträge gelten seit dem 1. Januar 2024 neue Schwellenwerte. Die in den beiden Vorjahren geltenden Werte wurden leicht erhöht.
08.01.2024
Die Europäische Kommission passt die Schwellenwerte für Vergabeverfahren im Zwei-Jahres-Rhythmus an. Es gelten folgende Werte:
- Richtlinie 2014/23/EU über die Konzessionsvergabe
| Auftragsart | Neuer Schwellenwert (in Euro) | Bisheriger Schwellenwert (in Euro) |
|---|---|---|
| Bau- oder Dienstleistungskonzessionen | 5.538.000 | 5.382.000 |
- Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe
| Auftragsart | Neuer Schwellenwert (in Euro) | Bisheriger Schwellenwert (in Euro) |
|---|---|---|
| Bauaufträge | 5.538.000 | 5.382.000 |
| Liefer- und Dienstleistungsaufträge (zentrale Regierungsbehörden) | 143.000 | 140.000 |
| Liefer- und Dienstleistungsauftrage (übrige öffentliche Auftraggeber) | 221.000 | 215.000 |
- Richtlinie 2014/25/EU über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste
| Auftragsart | Neuer Schwellenwert (in Euro) | Bisheriger Schwellenwert (in Euro) |
|---|---|---|
| Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Wettbewerbe | 443.000 | 431.000 |
| Bauaufträge | 5.538.000 | 5.382.000 |
- Richtlinie 2009/81/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
| Auftragsart | Neuer Schwellenwert (in Euro) | Bisheriger Schwellenwert (in Euro) |
|---|---|---|
| Liefer- und Dienstleistungsaufträge | 443.000 | 431.000 |
| Bauaufträge | 5.538.000 | 5.382.000 |
Die neuen Werte gelten für einen Zeitraum von zwei Jahren (2024 und 2025).
Zum Thema:
- Webseite der Europäischen Kommission Öffentliches Auftragswesen/Public Procurement