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Wirtschaftsrecht in Kirgisistan

Niedrige Steuersätze und schnelle Unternehmensgründung machen Kirgisistan zu einem attraktiven Standort. Infrastrukturvorhaben, IT-Unternehmen und Start-ups haben gute Chancen. 

Yevgeniya Rozhyna

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Interessierte Unternehmen erhalten in diesem Beitrag einen ersten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen in Kirgisistan. 

Garantien für Ausländische Investitionen

Das Gesetz Nr. 198 über die Investitionen in der Kirgisischen Republik gewährt ausländischen Investoren eine Reihe gesetzlicher Garantien. Dazu gehört unter anderem: 

  • Gleichbehandlung von heimischen und ausländischen Investitionen;
  • Freiheit der Investitionstätigkeit;
  • Schutz vor Enteignung;
  • Möglichkeit der freien Dividendenrückführung;
  • Stabilisierungsschutzabkommen für Investitionen von mindestens 200 Millionen Som (rund 2 Millionen Euro).  

Zudem sind seit dem 1. Juni 2026 Direktinvestitionen möglich: Investoren, die mindestens eine Milliarde Som (rund 10 Millionen Euro) für Schwerpunktprojekte investieren, können direkt mit der Regierung einen Investitionsvertrag schließen und müssen keine Ausschreibungen durchlaufen. Die Regelungen sehen jedoch einen strengen Zahlungsplan vor. Dies erhöht den Finanzierungsbedarf und das Risiko in einer frühen Projektphase. 

Gute Chancen für Öffentlich-private Partnerschaften 

Das Gesetz Nr. 98 schafft für öffentlich-private Partnerschaft (Public-private partnership, PPP) einen passenden Rechtsrahmen. Das spiegelt sich in den rund 80 PPP-Projekten wieder. Es gilt insbesondere für Infrastrukturprojekte und damit verbundene Dienstleistungen. 

Die Dynamik bei PPP-Vorhaben ist neben dem Modernisierungsbedarf auch auf Gesetzesänderungen aus dem Jahr 2025 zurückzuführen. Änderungen am PPP-Gesetz vereinfachen das Verfahren für Investoren. Bürokratische Hürden für kleine Projekte wurden gesenkt, und kommunale Grundstücke können nun ohne Ausschreibung zu Vorzugskonditionen vergeben werden. 

Viktor Ebel, Wirtschaftskorrespondent Kasachstan, Kirgisistan und Mongolei, Germany Trade & Invest

Das PPP-Zentrum der Republik Kirgisistan ist die zentrale Anlaufstelle für Unternehmen. 

Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die beliebteste Unternehmensform

Für erste Geschäftsanbahnungen und Markterkundung empfiehlt sich eine Repräsentanz oder eine Filiale. Diese können jedoch nur unterstützend tätig werden. Deswegen entscheiden sich viele Investoren für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, insbesondere wenn B2B-Tätigkeiten geplant sind. 

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Общество с ограниченной ответственностью (ОсОО) auf Russisch oder Жоопкерчилиги чектелген коом (ЖЧК) auf Kirgisisch) ist die beliebteste und häufigste Gesellschaftsform. Sie kann sowohl von natürlichen Personen als auch von juristischen Personen gegründet werden. Eine Gründung steht auch ausländischen Staatsangehörigen offen. 

Das Gesetz über wirtschaftliche Personengesellschaften und Gesellschaften schreibt eine symbolische Summe von lediglich einem Som (rund 0,01 Euro) als Mindesthöhe für das Gründungskapital vor. Die Haftung der Gesellschafter ist auf die Einlagen beschränkt. Die Vorauszahlung des genehmigten Stammkapitals ist nicht erforderlich und muss innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung erfolgen. 

Unternehmensgründung: Ablauf und Voraussetzungen 

Der gesamte Registrierungsprozess dauert insgesamt 10 bis 14 Werktage. Für die staatliche Registrierung ist das Ministerium der Justiz der Kirgisischen Republik zuständig. Für kirgisische Staatsangehörigen ist eine Registrierung über das elektronische Portal für staatliche Dienstleistungen möglich.

Nach der Eintragung der Gesellschaft werden die Unternehmensdaten nach dem Ein-Fenster-Prinzip (One-Stop-Shop) an die Steuerbehörde und weitere Behörden übermittelt. Unter Umständen müssen branchenspezifische Genehmigungen oder Lizenzen etwa für Finanzdienstleistungen, Telekommunikation oder Bergbau beantragt werden. 

Checkliste: Unternehmensgründung

Für die Gründung sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Gründungsbeschluss
  • Satzung
  • Angaben zu den Gründern
  • Bestellung des Geschäftsführers
  • Angabe des Gesellschaftssitzes und des Namens 

Ausländische Gründer müssen mit zusätzlichen Formalitäten rechnen. 

Unternehmen profitieren von niedrigen Steuern

Das kirgisische Steuersystem unterscheidet zwischen zwei Varianten der Besteuerung: Allgemeines Steuersystem und Einzelsteuerregime. Im allgemeinen System werden die Steuern auf den Umsatz erhoben.

Übersicht: Steuern in Kirgisistan
Allgemeines SteuersystemAngaben in Prozent (%)
Körperschaftsteuer

10

Mehrwertsteuer 

12

Quelle: Steuergesetzbuch der Republik Kirgisistan

Das Einzelsteuerregime gilt für kleine und mittlere Unternehmen, deren Umsatz 30 Millionen Som (rund 300.000 Euro) nicht überschreitet. Sie entrichten statt der drei Steuertypen eine einzelne steuerliche Abgabe. Diese beträgt je nach Branche:

  • 2 Prozent für Produktion, Handel, Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte;
  • 8 Prozent für Catering, Sauna, Billard, Bäder;
  • 4 Prozent für Sonstige Tätigkeiten.

Die Einkommensteuer für natürliche Personen beträgt 10 Prozent. Das Unternehmen ist verpflichtet, Abzüge für Versicherungsbeiträge an den Sozialfonds vorzunehmen. Dabei werden 10 Prozent vom Arbeitnehmer einbehalten und 27,25 Prozent vom Arbeitgeber abgeführt. 

Steuervergünstigungen für Innovative Unternehmen und IT-Branche 

Für Unternehmen, die in innovativen Bereichen und IT-Branchen tätig sind, wurden im Juni 2026 steuerliche Vergünstigungen eingeführt. Sie profitieren ab dem 1. August 2026 von Steuerbefreiungen oder einer reduzierten Umsatzsteuer in Höhe von 5 Prozent für eine Dauer von fünf Jahren. Dies gilt unter anderem für folgende Geschäftsfelder:

  • Entwicklung von Software und Informationssystemen, einschließlich künstlicher Intelligenz;
  • Remote-Outsourcing von Geschäftsprozessen;
  • Start-ups, die auf innovativen Ideen oder einzigartigen Technologien basieren;

Weitere Vergünstigungen erhalten Unternehmen, die im Innovationspark (Парк высоких технологий (ПВТ) Кыргызстана) ansässig sind. Sie sind von der Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer und Zöllen befreit. Die Einkommensteuer für Angestellte wird auf 5 Prozent gesenkt.

Zwischen Deutschland und Kirgisistan besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. Es soll verhindern, dass Einkünfte in beiden Staaten doppelt besteuert werden. 

Mitarbeiter nach Kirgisistan entsenden: Visum und Registrierung

Deutsche Staatsangehörige benötigen für Aufenthalte von bis zu 60 Tagen kein Visum für Kirgisistan. Dies gilt auch für geschäftliche Besprechungen. Ein Dienstvisum ist jedoch für Montage- und Installationsarbeiten notwendig. Der Antrag kann über e-Visum gestellt werden. Nach der Einreise müssen sich entsandte Mitarbeitende innerhalb von fünf Arbeitstagen registrieren lassen.

Unterstützung vor Ort einholen

Für eine Investition oder eine Geschäftstätigkeit müssen interessierte Unternehmen nicht zwingend vor Ort sein. Eine Investition kann zum Beispiel über eine Beteiligung, ein Darlehen oder ein hybrides Modell erfolgen. Die Geschäftsanbahnung kann vom ersten Kontakt bis zur Unterzeichnung digital erfolgen. Zu beachten ist, dass die Europäische Union gegen Kirgisistan in dem 20. Sanktionspaket restriktive Maßnahmen verhängt hat. Dies führt zu Besonderheiten im Geschäftsverkehr. 

[...] Für Unternehmen bedeutet dies, dass Lieferungen nach Kirgisistan sowie Geschäftsbeziehungen mit kirgisischen Geschäftspartnern einer sorgfältigen sanktions- und exportkontrollrechtlichen Prüfung unterzogen werden sollten. Neben der Überprüfung von Geschäftspartnern und Endverwendern gewinnen die Aufnahme von Sanktions- und Exportkontrollklauseln in Verträge, die Einholung von Endverbleibs- bzw. Endverwendungserklärungen sowie eine angemessene Dokumentation der Compliance-Maßnahmen zunehmend an Bedeutung. Auch grenzüberschreitende Zahlungen können aufgrund bankinterner Compliance-Prüfungen einer vertieften Prüfung unterliegen.  [...]. 

Dr. Tatiana Vukolova, Associate Partner bei RÖDL, TÜV-zertifizierte Compliance Officerin

Für eine Erstansprache oder auch für eine Begleitung des Projekts kann die AHK Zentralasien sowie die staatliche kirgisische Investitionsagentur (Nationale Investitionsagentur) dabei helfen, wirtschaftliche und juristische Risiken zu minimieren und Fragen zu klären.