EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - 1,4-Butandiol mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen bekannt. Auch Einfuhren aus Saudi-Arabien und den USA sind betroffen.
24.06.2026
Von Stefanie Eich | Bonn
Die EU-Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingzölle bekannt. Diese gelten mit Wirkung vom 25. Juni 2026. Die EU-Kommission hatte im Februar 2026 zunächst vorläufige Antidumpingmaßnahmen eingeführt.
Diese Antidumpingmaßnahmen gelten fünf Jahre
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um 1,4-Butandiol, das in der Regel unter der CAS-Nummer 110-63-4 des Chemical Abstracts Service erfasst und in der Regel im Europäischen Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe (EINECS) unter der EG-Nummer 203-786-5 eingereiht wird, mit Ursprung in China, Saudi-Arabien und den USA. Die Ware wird derzeit unter folgenden KN-Codes eingereiht: 2905 39 26 und 2905 39 28.
Ursprungsland | Unternehmen | Vorläufiger Antidumpingzoll (in Prozent) | TARIC-Zusatzcode |
|---|---|---|---|
China | Xinjiang Markor Chemical Industry Co., Ltd. | 105,6 | 88AL |
Wanhua Chemical (Sichuan) Co., Ltd | 113,7 | 88AM | |
Im Anhang aufgeführte andere mitarbeitende Unternehmen | 107,5 |
| |
Alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in China | 113,7 | 8999 | |
Saudi-Arabien | International Diol Company | 52,4 | 88AN |
Alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in Saudi-Arabien | 52,4 | 8999 | |
USA | Lyondell Chemical Company | 135,7 | 88AO |
Alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in den USA | 142,5 | 8999 |
Anwendung unternehmensspezifischer Zollsätze
Die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird; diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Menge in der verwendeten Einheit] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in dem betroffenen Land hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“ Bis zur Vorlage dieser Rechnung findet der für alle übrigen Einfuhren mir Ursprung in China, Saudi-Arabien bzw. den USA geltende Zollsatz Anwendung.
Vereinnahmung der Sicherheitsleistungen, aber keine rückwirkende Erhebung
Um die Ware in den zollrechtlich freien Verkehr überführen zu können, war eine Sicherheit in Höhe des vorläufigen Antidumpingzolls notwendig. Diese wird vereinnahmt.
Seit August 2025 wurden die Einfuhren der betroffenen Ware zollamtlich erfasst. Damit können Antidumpingzölle unter bestimmten Umständen auch rückwirkend erhoben werden. Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt. Es gibt somit keine rückwirkende Erhebung der Antidumpingzölle.
Das Verfahren wurde auf Antrag von INEOS Solvents SA eingeleitet.
Quellen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2026/1373 der Kommission vom 22. Juni 2026 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von 1,4-Butandiol mit Ursprung in der Volksrepublik China, dem Königreich Saudi-Arabien und den Vereinigten Staaten von Amerika; ABl. L vom 24. Juni 2026;
- Durchführungsverordnung (EU) 2026/270 der Kommission vom 4. Februar 2026 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von 1,4-Butandiol mit Ursprung in der Volksrepublik China, dem Königreich Saudi-Arabien und den Vereinigten Staaten von Amerika; ABl. L vom 5. Februar 2026;
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/1718 der Kommission vom 5. August 2025 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von 1,4-Butandiol mit Ursprung in der Volksrepublik China, Saudi-Arabien und den Vereinigten Staaten von Amerika; ABl. L vom 6. August 2025;
- Bekanntmachung über die Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von 1,4-Butandiol mit Ursprung in der Volksrepublik China, Saudi-Arabien und den Vereinigten Staaten von Amerika; ABl. L vom 6. Juni 2025.