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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - 1,4-Butandiol mit Ursprung in China

Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an. Auch Einfuhren aus Saudi-Arabien und den USA sind von der Untersuchung betroffen.

Von Stefanie Eich | Bonn

Die EU erfasst alle Einfuhren von Waren, die Gegenstand einer Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchung sind. Mit einer zollamtlichen Erfassung ist es möglich, Antidumpingzölle unter bestimmten Bedingungen auch rückwirkend zu erheben. Nun ordnet die EU-Kommission die zollamtliche Erfassung aller Einfuhren von 1,4-Butandiol mit Ursprung in China, Saudi-Arabien und den USA ab 7. August 2025 an. 

Diese Waren sind betroffen

Die zollamtliche Erfassung betrifft die Einfuhren, die Gegenstand der Antidumpinguntersuchung sind. Dabei handelt es sich um 1,4-Butandiol, die in der Regel unter der CAS-Nummer 110-63-4 des Chemical Abstracts Service erfasst und in der Regel im Europäischen Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe (EINECS) unter der EG-Nummer 203-786-5 eingereiht wird, mit Ursprung in China, Saudi-Arabien und den USA. Die Ware wird derzeit unter folgenden KN-Codes eingereiht: 2905 39 26 und 2905 39 28

So sieht der weitere Zeitplan aus

Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen; in diesem Fall bis August 2026. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.

Das Verfahren wurde auf Antrag von INEOS Solvents SA eingeleitet.

Quellen:

  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/1718 der Kommission vom 5. August 2025 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von 1,4-Butandiol mit Ursprung in der Volksrepublik China, Saudi-Arabien und den Vereinigten Staaten von Amerika; ABl. L vom 6. August 2025;
  • Bekanntmachung über die Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von 1,4-Butandiol mit Ursprung in der Volksrepublik China, Saudi-Arabien und den Vereinigten Staaten von Amerika; ABl. L vom 6. Juni 2025.
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