EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - 1,4-Butandiol mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingmaßnahmen bekannt. Auch Einfuhren aus Saudi-Arabien und den USA sind betroffen.
05.02.2026
Von Stefanie Eich | Bonn
Im Juni 2025 leitete die Europäische Kommission ein Antidumpingverfahren ein. Nun führt sie vorläufige Antidumpingmaßnahmen ein. Diese gelten mit Wirkung vom 6. Februar 2026.
Diese Waren sind betroffen
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um 1,4-Butandiol, das in der Regel unter der CAS-Nummer 110-63-4 des Chemical Abstracts Service erfasst und in der Regel im Europäischen Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe (EINECS) unter der EG-Nummer 203-786-5 eingereiht wird, mit Ursprung in China, Saudi-Arabien und den USA. Die Ware wird derzeit unter folgenden KN-Codes eingereiht: 2905 39 26 und 2905 39 28.
Ursprungsland | Unternehmen | Vorläufiger Antidumpingzoll (in Prozent) | TARIC-Zusatzcode |
|---|---|---|---|
China | Xinjiang Markor Chemical Industry Co., Ltd. | 105,6 | 88AL |
Wanhua Chemical (Sichuan) Co., Ltd | 113,7 | 88AM | |
Im Anhang aufgeführte andere mitarbeitende Unternehmen | 107,5 |
| |
Alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in China | 113,7 | 8999 | |
Saudi-Arabien | International Diol Company | 52,4 | 88AN |
Alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in Saudi-Arabien | 52,4 | 8999 | |
USA | Lyondell Chemical Company | 135,7 | 88AO |
Alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in den USA | 142,5 | 8999 |
So sieht der weitere Zeitplan aus
Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen; in diesem Fall bis spätestens August 2026. Die Antidumpingzölle können sich im Rahmen der weiteren Untersuchung und der Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen nochmals ändern.
Seit August 2025 wurden die Einfuhren der betroffenen Ware zollamtlich erfasst. Damit können Antidumpingzölle auch rückwirkend erhoben werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die Entscheidung über eine mögliche rückwirkende Anwendung steht noch aus und wird mit Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen bekannt gegeben.
Das Verfahren wurde auf Antrag von INEOS Solvents SA eingeleitet.
Quellen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2026/270 der Kommission vom 4. Februar 2026 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von 1,4-Butandiol mit Ursprung in der Volksrepublik China, dem Königreich Saudi-Arabien und den Vereinigten Staaten von Amerika; ABl. L vom 5. Februar 2026;
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/1718 der Kommission vom 5. August 2025 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von 1,4-Butandiol mit Ursprung in der Volksrepublik China, Saudi-Arabien und den Vereinigten Staaten von Amerika; ABl. L vom 6. August 2025;
- Bekanntmachung über die Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von 1,4-Butandiol mit Ursprung in der Volksrepublik China, Saudi-Arabien und den Vereinigten Staaten von Amerika; ABl. L vom 6. Juni 2025.