EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - bestimmte Batterien mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Diese Waren sind betroffen

Gegenstand der Untersuchung sind elektrische Primärelemente und Primärbatterien aus alkalischem Mangandioxid in Form von Rundzellen, nicht wiederaufladbar, nicht ausgebraucht. Ausgenommen sind Abfälle und Schrott sowie Teile. Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: 8506 10 11. 

So sieht der Zeitplan aus

Stellungnahmen interessierter Parteien sind innerhalb der in der Bekanntmachung genannten Fristen bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Bekanntmachung enthält ausführlichere Informationen zur Untersuchung und die Kontaktdaten der Kommission (siehe Punkt 5.8 der Bekanntmachung). Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.

Die EU-Kommission beabsichtigt, die zollamtliche Erfassung der Einfuhren anzuordnen. Hierzu folgt eine separate Verordnung. Die Kommission hat Ende September 2024 beschlossen, bei allen laufenden Antidumping- und Antisubventionsverfahren die betroffenen Einfuhren zollamtlich zu erfassen, um gegebenenfalls Antidumpingzölle rückwirkend erheben zu können. 

Das Verfahren wurde auf Antrag von VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA im Namen des Wirtschaftszweigs der EU eingeleitet. 

Quelle: 
Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von elektrischen Primärelementen und Primärbatterien aus alkalischem Mangandioxid mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 2. Juli 2026.