EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - Alkylphosphonsäuren mit Ursprung in China
Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an.
28.11.2025
Von Stefanie Eich | Bonn
Die EU erfasst alle Einfuhren von Waren, die Gegenstand einer Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchung sind. Mit einer zollamtlichen Erfassung ist es möglich, Antidumpingzölle unter bestimmten Bedingungen auch rückwirkend zu erheben. Nun ordnet die EU-Kommission die zollamtliche Erfassung aller Einfuhren von Alkylphosphonsäuren mit Ursprung in China ab 29. November 2025 an.
Diese Waren sind betroffen
Die zollamtliche Erfassung betrifft die Einfuhren, die Gegenstand der Antidumpinguntersuchung sind. Dabei handelt es sich um 2-Phosphonobutan-1,2,4-tricarbonsäure ("PBTC“ oder "PBTCA“) und ihr Natriumsalz Tetranatriumhydrogen-2-phosphonatobutan-1,2,4-tricarboxylat (P"BTC-Na4“), ob fest oder in wässriger Lösung. Die untersuchte Ware ist in der Regel in die CAS-Nummern 37971-36-1 und 66669-53-2 des Chemical Abstract Service eingereiht, in der Europäischen Union unter den EG-Referenznummern 253-733-5 bzw. 266-442-3 registriert und im Europäischen Zollinventar Chemischer Erzeugnisse (EZCE) unter den Zoll- und Statistiknummern (CUS-Nummern) 0027475-9 bzw. 0087281-1 erfasst.
Die Ware wird seit dem 1. Januar 2025 in den KN-Code 2931 49 80 (TARIC-Code 2931 49 80 60) eingereiht. Vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024 wurde die untersuchte Ware in den TARIC-Code 2931 49 90 90 eingereiht.
So sieht der weitere Zeitplan aus
Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen, in diesem Fall bis Dezember 2026. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.
Das Verfahren wird auf Antrag von LANXESS Deutschland GmbH im Namen des Wirtschaftszweigs der Union für bestimmte Alkylphosphonsäuren und ihre Natriumsalze eingeleitet.
Quelle:
Durchführungsverordnung (EU) 2025/2385 der Kommission vom 27. November 2025 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren bestimmter Alkylphosphonsäuren und ihrer Natriumsalze mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 28. November 2025;
Bekanntmachung über die Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter Alkylphosphonsäuren und ihrer Natriumsalze mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 18. September 2025.