Zollmeldung Südafrika Antidumping, Antisubvention
Schutzmaßnahmen auf die Einfuhr bestimmter Schrauben
Südafrika gibt die Verlängerung der Maßnahmen bekannt.
29.07.2026
Auf die Einfuhr bestimmter Schrauben und Bolzen (HS 7318.15.41 und 7318.15.42) sowie Sechskantmuttern (HS 7318.16.30) aus Eisen und Stahl (ausgenommen solche aus rostfreiem Stahl und solche, die für Luftfahrzeuge bestimmt sind) bestehen seit 2023 Schutzmaßnahmen. Diese wurden schrittweise eingeführt und nun erneut um weitere drei Jahre verlängert. Es finden folgende Schutzmaßnahmen Anwendung:
- 24. Juli 2025 bis zum 23. Juli 2026: 44,04 Prozent
- 24. Juli 2026 bis zum 23. Juli 2027: 42,04 Prozent
- 24. Juli 2027 bis zum 23. Juli 2028: 40,04 Prozent
- 24. Juli 2028 bis zum 23. Juli 2029: 38,04 Prozent
Zahlreiche Entwicklungsländer sind von dieser Maßnahme ausgenommen.
Weitere Informationen:
- Verlängerung der Maßnahme: Report No.780
- Einleitung einer Auslaufüberprüfung von Schutzmaßnahmen vom 27. Februar 2026: International Trade Administration Act: Initiation of investigation into extension of Safeguard Measures on Imports of Threaded Fastners of Iron or Steel: Comments invited
- Endgültige Maßnahmen: Government Gazette vom 21. Juli 2023 - NO. 2/3/69, NO. 2/3/70, NO. 2/3/71
- Übersicht: (Endgültige) Maßnahmen gegen EU-Ausfuhren auf Nicht-EU-Märkten