Zollmeldung Südafrika Antidumping, Antisubvention
Schutzmaßnahmen auf die Einfuhr bestimmter Schrauben
Die Maßnahme wird stufenweise umgesetzt.
21.07.2023
Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn
Auf die Einfuhr bestimmter Schrauben und Bolzen (HS 7318.15.41 und 7318.15.42) sowie Sechskantmuttern (HS 7318.16.30) aus Eisen und Stahl (ausgenommen solche aus rostfreiem Stahl und solche, die für Luftfahrzeuge bestimmt sind) bestehen weiterhin Schutzmaßnahmen.
Die Maßnahme wird stufenweise umgesetzt. Es finden folgende Schutzmaßnahmen Anwendung:
- 24. Juli 2023 - 23. Juli 2024: 48,04 Prozent
- 24. Juli 2024 - 23. Juli 2025: 46,04 Prozent
- 24. Juli 2025 - 23. Juli 2026: 44,04 Prozent
Zahlreiche Entwicklungsländer sind von dieser Maßnahme ausgenommen.
Weitere Informationen:
- Endgültige Maßnahmen: Government Gazette vom 21. Juli 2023 - NO. 2/3/69, NO. 2/3/70, NO. 2/3/71
- Übersicht: (Endgültige) Maßnahmen gegen EU-Ausfuhren auf Nicht-EU-Märkten