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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - Hartholzsperrholz mit Ursprung in China

Die EU führt vorläufige Antidumpingzölle ein.

Von Stefanie Eich | Bonn

Im Oktober 2024 leitete die Europäische Kommission ein Antidumpingverfahren ein. Nun führt sie vorläufige Antidumpingmaßnahmen ein. Diese gelten mit Wirkung vom 11. Juni 2025.

Diese Waren sind betroffen

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Sperrholz, ausschließlich aus Furnieren (andere als Bambus und Okoumé), mit einer Dicke von sechs Millimetern oder weniger, mit mindestens einer äußeren Lage aus tropischem Holz oder aus anderem Holz als Nadelholz, und zwar aus Holz der Arten der Unterpositionen 4412 31, 4412 33 und 4412 34, auch überzogen oder auf der Oberfläche beschichtet, mit Ursprung in China. 

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN- bzw. TARIC-Codes eingereiht:  4412 31 10 80, 4412 31 90 00, 4412 33 10 12, 4412 33 10 22, 4412 33 10 82, 4412 33 20 10, 4412 33 30 10, 4412 33 90 10 und 4412 34 00 10.

Vorläufiger Antidumpingzoll

Es gilt ein vorläufiger Antidumpingzoll auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt, in Höhe von 62,4 Prozent. Für den chinesischen Hersteller Pizhou Jiangshan Wood Co., Ltd gilt ein firmenspezifischer Zollsatz in Höhe von 25,1 Prozent. 

Um die Ware in den zollrechtlich freien Verkehr überführen zu können, ist eine Sicherheit in Höhe des vorläufigen Antidumpingzolls notwendig. 

So läuft das weitere Verfahren ab

Die Kommission hat ab dem Zeitpunkt der Einleitung der Untersuchung insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen, d.h. in diesem Fall bis Dezember 2025. Die Antidumpingzölle können sich im Rahmen der weiteren Untersuchung und der Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen nochmals ändern. 

Seit Dezember 2024 wurden die Einfuhren der betroffenen Ware zollamtlich erfasst. Damit können Antidumpingzölle auch rückwirkend erhoben werden. Die Entscheidung über eine mögliche rückwirkende Anwendung steht noch aus und wird mit Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen bekannt gegeben.

Der Antrag wurde vom Greenwood Consortium im Namen des Wirtschaftszweigs der EU eingereicht.

Quellen:

  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/1139 der Kommission vom 6. Juni 2025 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Hartholzsperrholz mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 10. Juni 2025;
  • Durchführungsverordnung (EU) 2024/3140 der Kommission vom 17. Dezember 2024 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Hartholzsperrholz mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 18. Dezember 2024;
  • Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Hartholzsperrholz mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 11. Oktober 2024. 
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