EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - Hartholzsperrholz mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingzölle bekannt.
21.11.2025
Von Stefanie Eich | Bonn
Im Oktober 2024 leitete die Europäische Kommission ein Antidumpingverfahren ein. Seit 11. Juni 2025 galten vorläufige Antidumpingmaßnahmen. Nun gibt die Europäische Kommission die Einführung endgültiger Maßnahmen mit Wirkung vom 21. November 2025 bekannt.
Die Maßnahmen gelten für fünf Jahre
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Sperrholz, ausschließlich aus Furnieren (andere als Bambus und Okoumé), mit einer Dicke von sechs Millimetern oder weniger, mit mindestens einer äußeren Lage aus tropischem Holz oder aus anderem Holz als Nadelholz, und zwar aus Holz der Arten der Unterpositionen 4412 31, 4412 33 und 4412 34, auch überzogen oder auf der Oberfläche beschichtet, mit Ursprung in China.
Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN- bzw. TARIC-Codes eingereiht: 4412 31 10 80, 4412 31 90 00, 4412 33 10 12, 4412 33 10 22, 4412 33 10 82, 4412 33 20 10, 4412 33 30 10, 4412 33 90 10 und 4412 34 00 10.
Endgültiger Antidumpingzoll
Es gilt ein endgültiger Antidumpingzoll auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt, in Höhe von 86,8 Prozent. Für den chinesischen Hersteller Pizhou Jiangshan Wood Co., Ltd gilt ein firmenspezifischer Zollsatz in Höhe von 43,3 Prozent.
Vereinnahmung der Sicherheitsleistungen, aber keine rückwirkende Erhebung
Um die Ware in den zollrechtlich freien Verkehr überführen zu können, war eine Sicherheit in Höhe des vorläufigen Zolls notwendig. Diese wird vereinnahmt.
Seit Dezember 2024 wurden die Einfuhren der betroffenen Ware zollamtlich erfasst. Damit können Antidumpingzölle unter bestimmten Umständen auch rückwirkend erhoben werden. Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt. Es gibt somit keine rückwirkende Erhebung der Antidumpingzölle.
Der Antrag auf Einleitung des Antidumpingverfahrens wurde vom Greenwood Consortium im Namen des Wirtschaftszweigs der EU eingereicht.
Quellen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/2333 der Kommission vom 19. November 2025 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Hartholzsperrholz mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 20. November 2025;
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/1139 der Kommission vom 6. Juni 2025 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Hartholzsperrholz mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 10. Juni 2025;
- Durchführungsverordnung (EU) 2024/3140 der Kommission vom 17. Dezember 2024 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Hartholzsperrholz mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 18. Dezember 2024;
- Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Hartholzsperrholz mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 11. Oktober 2024.