EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - Hartholzsperrholz mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet eine Umgehungsuntersuchung ein.
24.07.2026
Auf Einfuhren von Hartsperrholz mit Ursprung in China gelten seit November 2025 Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2025/2333 eingeführt wurden. Nun gibt die EU-Kommission die Einleitung einer Umgehungsuntersuchung bekannt.
Einleitung einer Umgehungsuntersuchung
Der Antrag wurde vom Greenwood Consortium im Namen des Wirtschaftszweig der EU eingereicht. Der Antrag enthält ausreichende Beweise dafür, dass die geltenden Antidumpingmaßnahmen umgangen werden. Waren, auf die die geltenden Maßnahmen abzielen, sind weitgehend durch Ausfuhren geringfügig veränderter Waren ersetzt worden, die den Antidumpingzöllen nicht unterliegen. Die Wirkung der Antidumpingmaßnahmen werde damit untergraben. Vor diesem Hintergrund leitet die EU-Kommission eine Umgehungsuntersuchung ein und prüft, ob die Antidumpingmaßnahmen auf weitere Waren ausgeweitet werden sollten. Gleichzeitig ordnet sie die zollamtliche Erfassung der Einfuhren an.
Betroffene Ware
Die Untersuchung betrifft Sperrholz mit beiden äußeren Lagen aus Nadelholz oder Bambus, wobei jede äußere Lage eine Dicke von weniger als 2,5 mm aufweist, sowie um Sperrholz mit beiden äußeren Lagen aus technischem Furnier aus Mischholz, das zu mindestens 50 Prozent aus Nadelholz oder Bambusfurnier besteht, wobei jede äußere Lage eine Dicke von weniger als 2,5 mm aufweist, und mit einem Kern, der Lagen aus tropischem Holz und anderem Holz als Nadelholz der in den Unterpositionen 4412 31 , 4412 33 und 4412 34 genannten Arten enthält, auch überzogen oder auf der Oberfläche beschichtet. Die Ware wird derzeit in die folgenden KN-Codes eingereiht: ex 4412 10 00 und ex 4412 39 00 (TARIC-Codes 4412 10 00 10, 4412 10 00 30, 4412 39 00 20 und 4412 39 00 30).
So sieht der Zeitplan aus
Interessierte Parteien müssen Innerhalb von 15 Tagen Kontakt mit der EU-Kommission aufnehmen. Stellungnahmen sind schriftlich innerhalb von 37 einzureichen. Die Kommission hat höchstens neun Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen.
Quelle:
Durchführungsverordnung (EU) 2026/1840 der Kommission vom 23. Juli 2026 zur Einleitung einer Untersuchung betreffend die mutmaßliche Umgehung der mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2333 eingeführten Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Hartholzsperrholz mit Ursprung in der Volksrepublik China durch Einfuhren von geringfügig verändertem Hartholzsperrholz aus der Volksrepublik China und zur zollamtlichen Erfassung dieser Einfuhren; ABl. L vom 24. Juli 2026.
Die Maßnahmen gelten für fünf Jahre
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Sperrholz, ausschließlich aus Furnieren (andere als Bambus und Okoumé), mit einer Dicke von sechs Millimetern oder weniger, mit mindestens einer äußeren Lage aus tropischem Holz oder aus anderem Holz als Nadelholz, und zwar aus Holz der Arten der Unterpositionen 4412 31, 4412 33 und 4412 34, auch überzogen oder auf der Oberfläche beschichtet, mit Ursprung in China.
Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN- bzw. TARIC-Codes eingereiht: 4412 31 10 80, 4412 31 90 00, 4412 33 10 12, 4412 33 10 22, 4412 33 10 82, 4412 33 20 10, 4412 33 30 10, 4412 33 90 10 und 4412 34 00 10.
Endgültiger Antidumpingzoll
Es gilt ein endgültiger Antidumpingzoll auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt, in Höhe von 86,8 Prozent. Für den chinesischen Hersteller Pizhou Jiangshan Wood Co., Ltd gilt ein firmenspezifischer Zollsatz in Höhe von 43,3 Prozent.
Vereinnahmung der Sicherheitsleistungen, aber keine rückwirkende Erhebung
Um die Ware in den zollrechtlich freien Verkehr überführen zu können, war eine Sicherheit in Höhe des vorläufigen Zolls notwendig. Diese wird vereinnahmt.
Seit Dezember 2024 wurden die Einfuhren der betroffenen Ware zollamtlich erfasst. Damit können Antidumpingzölle unter bestimmten Umständen auch rückwirkend erhoben werden. Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt. Es gibt somit keine rückwirkende Erhebung der Antidumpingzölle.
Der Antrag auf Einleitung des Antidumpingverfahrens wurde vom Greenwood Consortium im Namen des Wirtschaftszweigs der EU eingereicht.
Quellen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/2333 der Kommission vom 19. November 2025 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Hartholzsperrholz mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 20. November 2025;
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/1139 der Kommission vom 6. Juni 2025 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Hartholzsperrholz mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 10. Juni 2025;
- Durchführungsverordnung (EU) 2024/3140 der Kommission vom 17. Dezember 2024 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Hartholzsperrholz mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 18. Dezember 2024;
- Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Hartholzsperrholz mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 11. Oktober 2024.