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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - Aluminiumoxid mit Ursprung in China

Die EU führt vorläufige Antidumpingmaßnahmen ein.

Von Stefanie Eich | Bonn

Im November 2024 leitete die Europäische Kommission ein Antidumpingverfahren ein. Nun führt sie vorläufige Antidumpingmaßnahmen ein. Diese gelten mit Wirkung vom 19. Juli 2025.

Diese Waren sind betroffen

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um geschmolzenes Aluminiumoxid mit Ursprung in China. Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 2818 10 11, 2818 10 19, ex 2818 10 91 und 2818 10 99 (TARIC-Codes 2818 10 91 20, 2818 10 91 90).

Vorläufige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt

Unternehmen

Vorläufiger Antidumpingzoll (in Prozent)

TARIC-Zusatzcode

Chongqing Saite Corundum Co., Ltd.

125,2

89RI

Luoyang Runbao Abrasives Co., Ltd.

111,9

89RJ

In Anhang I aufgeführte andere mitarbeitende Unternehmen

118,8

Siehe Anhang

Alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in China

136,3

8999

Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2025/1456

Um die Ware in den zollrechtlich freien Verkehr überführen zu können, ist eine Sicherheit in Höhe des vorläufigen Antidumpingzolls notwendig. 

So läuft das weitere Verfahren ab

Die Kommission hat ab dem Zeitpunkt der Einleitung der Untersuchung insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen, d.h. in diesem Fall bis Januar 2026. Die Antidumpingzölle können sich im Rahmen der weiteren Untersuchung und der Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen nochmals ändern. 

Seit Februar 2025 wurden die Einfuhren der betroffenen Ware zollamtlich erfasst. Damit können Antidumpingzölle auch rückwirkend erhoben werden. Die Entscheidung über eine mögliche rückwirkende Anwendung steht noch aus und wird mit Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen bekannt gegeben.

Quellen: 

  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/1456 der Kommission vom 17. Juli 2025 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von geschmolzenem Aluminiumoxid mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 18. Juli 2025;
  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/260 der Kommission vom 10. Februar 2025 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von geschmolzenem Aluminiumoxid mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 11. Februar 2025;
  • Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von geschmolzenem Aluminiumoxid mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 21. November 2024.
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