EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - Ammoniumnitrat mit Ursprung Russland
Die EU-Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein.
19.12.2025
Von Stefanie Eich | Bonn
Auf die Einfuhren von Ammoniumnitrat mit Ursprung in Russland gelten Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2020/2100 eingeführt wurden. Im März 2025 kündigte die EU-Kommission das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahme zum 17. Dezember 2025 an. Nun gibt die Europäische Kommission die Einleitung einer Auslaufüberprüfung bekannt.
Einleitung einer Auslaufüberprüfung
Bei einer Auslaufüberprüfung prüft die EU-Kommission, ob die Antidumping- bzw. Antisubventionsmaßnahmen verlängert werden sollen.
Während der Auslaufüberprüfung gelten die bestehenden Antidumping- und Ausgleichszölle weiterhin.
Diese Waren sind betroffen
Die Auslaufüberprüfung betrifft die Waren, die aktuell den Antidumpingmaßnahmen unterliegen. Dabei handelt es sich um feste Düngemittel mit einem Gehalt an Ammoniumnitrat von mehr als 80 GHT. die betroffene Ware wird derzeit in die KN-Codes eingereiht: 3102 30 90, 3102 40 90, ex 3102 29 00, ex 3102 60 00, ex 3102 90 00, ex 3105 10 00, ex 3105 20 10, ex 3105 51 00, ex 3105 59 00, ex 3105 90 20 und ex 3602 00 00 (TARIC-Codes 3102 29 00 10, 3102 60 00 10, 3102 90 00 10, 3105 10 00 10, 3105 10 00 20, 3105 10 00 30, 3105 10 00 40, 3105 10 00 50, 3105 20 10 30, 3105 20 10 40, 3105 20 10 50, 3105 20 10 60, 3105 51 00 10, 3105 51 00 20, 3105 51 00 30, 3105 51 00 40, 3105 59 00 10, 3105 59 00 20, 3105 59 00 30, 3105 59 00 40, 3105 90 20 30, 3105 90 20 40, 3105 90 20 50, 3105 90 20 60, 3602 00 00 10).
So sieht der Zeitplan aus
Stellungnahmen interessierter Parteien sind schriftlich innerhalb der in den Bekanntmachungen veröffentlichten Fristen bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Bekanntmachungen enthalten ausführlichere Informationen zur Untersuchung und die Kontaktdaten der Kommission (siehe Punkt 5.9). Die Kommission hat höchstens 15 Monate Zeit, um die Untersuchungen abzuschließen.
Der Antrag auf Einleitung einer Auslaufüberprüfung wurde von Fertilizers Europe im Namen des betroffenen Wirtschaftszweigs eingereicht.
Quellen:
- Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Auslaufens der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Ammoniumnitrat mit Ursprung in Russland; ABl. C vom 12. Dezember 2025;
- Bekanntmachung des bevorstehenden Auslaufens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C vom 19. März 2025.
Die Maßnahmen bestehen seit 2020
Die Europäische Kommission führte mit Wirkung vom 17. Dezember 2020 endgültige Antidumpingmaßnahmen auf Einfuhren von Ammoniumnitrat ein. Die Einführung erfolgte nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung. Es gilt ein fester Zollbetrag pro Tonne. Die Zollsätze unterscheiden sich je nach TARIC-Code. Eine Auflistung der geltenden Antidumpingzollsätze finden Sie in Artikel 2 und 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2100 (ABl. L 425 vom 16. Dezember 2020).