EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - Benzylalkohol mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingmaßnahmen bekannt. 

Stefanie Eich

Von Stefanie Eich | Bonn

Im Dezember 2025 leitete die Europäische Kommission ein Antidumpingverfahren ein. Nun führt sie vorläufige Antidumpingmaßnahmen ein. Diese gelten mit Wirkung vom 29. Juli 2026.

Diese Waren sind betroffen

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Benzylalkohol (auch bekannt als Phenylmethanol, Benzenmethanol, Phenylcarbinol und Hydroxytoluol), ein aromatischer Alkohol, der in der Regel unter der CAS-Nummer (Chemical Abstract Services) 100-51-6 und der CUS-Nummer (Customs and Statistics) 0011660-9 eingeordnet ist, mit Ursprung in China. Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: 2906 21 00.

Vorläufige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt

Unternehmen

Vorläufiger Antidumpingzoll (in Prozent)

TARIC-Zusatzcode

Hubei Greenhome Materials Technology, Inc.

71,2

88FF

Qianjiang Xinyihong Organic Chemical Co., Ltd.

52,6

88FG

Chongqing Zoteq Aroma Chemical Co., Ltd

66,8

88FH

Hubei Kelin Bolun New Materials Co., Ltd,

66,8

88FI

Tianjin Dacals Chemical Co., Ltd.

66,8

88FJ

Alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in China

71,2

8999

Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2026/1857

Anwendung firmenspezifischer Zollsätze

Die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird; diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe in Tonnen] [Benzylalkohol] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in der Volksrepublik China hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“ Bis eine solche Rechnung vorgelegt wird, gilt der für alle anderen Einfuhren mit Ursprung in China geltende Zollsatz.

So sieht der weitere Zeitplan aus

Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Die Antidumpingzölle können sich im Rahmen der weiteren Untersuchung und der Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen nochmals ändern. 

Seit Februar 2026 wurden die Einfuhren der betroffenen Ware zollamtlich erfasst. Damit können Antidumpingzölle auch rückwirkend erhoben werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die Entscheidung über eine mögliche rückwirkende Anwendung steht noch aus und wird mit Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen bekannt gegeben.

Das Verfahren wird auf Antrag von LANXESS Deutschland GmbH, LANXESS Chemical B.V. und Vynova Advanced Organics Maastricht B.V. im Namen des Wirtschaftszweigs der Union der EU eingeleitet. 

Quellen: 

  • Durchführungsverordnung (EU) 2026/1857 der Kommission vom 27. Juli 2026 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Benzylalkohol mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 28. Juli 2026; 
  • Durchführungsverordnung (EU) 2026/362 der Kommission vom 17. Februar 2026 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Benzylalkohol mit Ursprung in der Volksrepublik China, um die Erhebung von Antidumpingzöllen auf die zollamtlich erfassten Einfuhren zu ermöglichen; ABl. L vom 18. Februar 2026;
  • Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Benzylalkohol mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 19. Dezember 2025.