EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - Benzylalkohol mit Ursprung in China
Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an.
19.02.2026
Von Stefanie Eich | Bonn
Die EU erfasst alle Einfuhren von Waren, die Gegenstand einer Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchung sind. Mit einer zollamtlichen Erfassung ist es möglich, Antidumping- bzw. Ausgleichszölle unter bestimmten Bedingungen auch rückwirkend zu erheben. Im Dezember 2025 leitete die EU-Kommission ein Antidumpingverfahren ein. Nun ordnet die EU-Kommission die zollamtliche Erfassung aller Einfuhren von Benzylalkohol mit Ursprung in China ab 19. Februar 2026 an.
Diese Waren sind betroffen
Die zollamtliche Erfassung betrifft die Einfuhren, die Gegenstand der Antidumpinguntersuchung sind. Dabei handelt es sich um Benzylalkohol (auch bekannt als Phenylmethanol, Benzenmethanol, Phenylcarbinol und Hydroxytoluol), ein aromatischer Alkohol, der in der Regel unter der CAS-Nummer (Chemical Abstract Services) 100-51-6 und der CUS-Nummer (Customs and Statistics) 0011660-9 eingeordnet ist, mit Ursprung in China. Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: 2906 21 00.
So sieht der weitere Zeitplan aus
Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.
Das Verfahren wird auf Antrag von LANXESS Deutschland GmbH, LANXESS Chemical B.V. und Vynova Advanced Organics Maastricht B.V. im Namen des Wirtschaftszweigs der Union der EU eingeleitet.
Quellen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2026/362 der Kommission vom 17. Februar 2026 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Benzylalkohol mit Ursprung in der Volksrepublik China, um die Erhebung von Antidumpingzöllen auf die zollamtlich erfassten Einfuhren zu ermöglichen; ABl. L vom 18. Februar 2026;
- Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Benzylalkohol mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 19. Dezember 2025.