EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - Benzylalkohol mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
19.12.2025
Von Stefanie Eich | Bonn
Diese Waren sind betroffen
Gegenstand der Untersuchung ist Benzylalkohol (auch bekannt als Phenylmethanol, Benzenmethanol, Phenylcarbinol und Hydroxytoluol), ein aromatischer Alkohol, der in der Regel unter der CAS-Nummer (Chemical Abstract Services) 100-51-6 und der CUS-Nummer (Customs and Statistics) 0011660-9 eingeordnet ist, mit Ursprung in China. Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: 2906 21 00.
So sieht der Zeitplan aus
Stellungnahmen interessierter Parteien sind innerhalb der in der Bekanntmachung genannten Fristen bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Bekanntmachung enthält ausführlichere Informationen zur Untersuchung und die Kontaktdaten der Kommission (siehe Punkt 5.8 der Bekanntmachung).
Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.
Die EU-Kommission beabsichtigt, die zollamtliche Erfassung der Einfuhren anzuordnen. Hierzu folgt eine separate Verordnung. Die Kommission hat Ende September 2024 beschlossen, bei allen laufenden Antidumping- und Antisubventionsverfahren die betroffenen Einfuhren zollamtlich zu erfassen, um gegebenenfalls Antidumpingzölle rückwirkend erheben zu können.
Das Verfahren wird auf Antrag von LANXESS Deutschland GmbH, LANXESS Chemical B.V. und Vynova Advanced Organics Maastricht B.V. im Namen des Wirtschaftszweigs der Union der EU eingeleitet.
Quelle:
Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Benzylalkohol mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 19. Dezember 2025.