EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - Endlosglasfaserfilamenten (Glasfaserverstärkungen)
Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an. Das Antidumpingverfahren betrifft Einfuhren mit Ursprung in Bahrain, Ägypten und Thailand.
16.05.2025
Von Stefanie Eich | Bonn
Die EU erfasst alle Einfuhren von Waren, die Gegenstand einer Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchung sind. Das hat die Europäische Kommission Ende September 2024 bekannt gegeben. Mit einer zollamtlichen Erfassung ist es möglich, Antidumpingzölle unter bestimmten Bedingungen auch rückwirkend zu erheben. Nun ordnet die EU-Kommission die zollamtliche Erfassung von Endlosglasfaserfilamenten (Glasfaserverstärkungen) mit Ursprung in Bahrain, Ägypten und Thailand ab 17. Mai 2025 an.
Diese Waren sind betroffen
Die zollamtliche Erfassung betrifft die Einfuhren, die Gegenstand der Antidumpinguntersuchung sind. Dabei handelt es sich um Glasstapelfasern mit einer Länge von 50 mm oder weniger, Glasfaserrovings (ausgenommen getränkte und beschichtete Glasfaserrovings mit einem Glühverlust von mehr als 3 Prozent gemäß ISO-Norm 1887), sowie Matten aus Glasfaserfilamenten (ausgenommen Matten aus Glaswolle), mit Ursprung in Bahrain, Ägypten und Thailand.
Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Codes eingereiht: KN-Codes 7019 11 00, ex 7019 12 00, 7019 14 00 und 7019 15 00 (TARIC-Codes 7019 12 00 22, 7019 12 00 25, 7019 12 00 26 und 7019 12 00 39).
So sieht der Zeitplan aus
Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen; in diesem Fall bis Mitte März 2026. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.
Das Verfahren wird auf Antrag vom Verband Glass Fibre Europe (GFE) eingeleitet.
Quellen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/890 der Kommission vom 15. Mai 2025 über die zollamtliche Erfassung der Einfuhren von Endlosglasfaserfilamenten mit Ursprung in Bahrain, Ägypten und Thailand; ABl. L vom 16. Mai 2025;
- Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Waren aus Endlosglasfaserfilamenten (Glasfaserverstärkungen) mit Ursprung in Bahrain, Ägypten und Thailand; ABl. C vom 17. Februar 2025.