Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - Harnstoff mit Ursprung in Russland

Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an.
 

Von Stefanie Eich | Bonn

Die EU erfasst alle Einfuhren von Waren, die Gegenstand einer Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchung sind. Mit einer zollamtlichen Erfassung ist es möglich, Antidumpingzölle unter bestimmten Bedingungen auch rückwirkend zu erheben. Im September 2025 leitete die EU-Kommission ein Antidumpingverfahren ein. Nun ordnet die EU-Kommission die zollamtliche Erfassung aller Einfuhren von Harnstoff mit Ursprung in Russland ab 12. Dezember 2025 an.

Diese Waren sind betroffen

Die zollamtliche Erfassung betrifft die Einfuhren, die Gegenstand der Antidumpinguntersuchung sind. Dabei handelt es sich um Harnstoff mit unterschiedlichen Stickstoffkonzentrationen, auch in wässriger Lösung, auch mit Zusätzen, mit Ursprung in Russland. Die Ware wird derzeit unter folgenden KN-Codes eingereiht: 3102 10 12, 3102 10 15, 3102 10 19 und 3102 10 90.

So sieht der weitere Zeitplan aus

Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen, in diesem Fall bis November 2026. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.

Das Verfahren wird auf Antrag des europäischen Verbands Fertilizers Europe im Namen des Wirtschaftszweig der Union eingeleitet.

Quellen: 

  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/2490 der Kommission vom 10. Dezember 2025 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Harnstoff mit Ursprung in Russland, um die Erhebung von Antidumpingzöllen auf die zollamtlich erfassten Einfuhren zu ermöglichen; ABl. L vom 11. Dezember 2025;
  • Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Harnstoff mit Ursprung in Russland; ABl. C vom 25. September 2025.
nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.