EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - Hochdruckstahlflaschen mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen bekannt.
04.02.2026
Von Stefanie Eich | Bonn
Im Dezember 2024 leitete die Europäische Kommission ein Antidumpingverfahren ein. Seit August 2025 galten vorläufige Antidumpingmaßnahmen. Nun gibt die Europäische Kommission die Einführung endgültiger Antidumpingzölle bekannt.
Die Maßnahmen gelten für fünf Jahre
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um nahtlose Hochdruckflaschen aus Stahl, für verdichtete oder verflüssigte Gase, unabhängig von Durchmesser und Fassungsraum, auch mit Gewinde, mit oder ohne Innenbeschichtung oder -plattierung, unabhängig von der äußeren Endbearbeitung und der Form, auch mit eingebauter Gasblase, ob mit einem Ventil, Halsring, Fußring oder Rohrverbinder versehen oder nicht, auch als Flaschenbündel.
Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 7311 00 11, ex 7311 00 13, ex 7311 00 19, ex 7311 00 30, ex 8424 10 00, ex 8424 90 80 und ex 8479 90 70 (TARIC-Codes 7311 00 11 15, 7311 00 11 80, 7311 00 13 15, 7311 00 13 80, 7311 00 19 15, 7311 00 19 80, 7311 00 30 15, 7311 00 30 80, 8424 10 00 11, 8424 10 00 21, 8424 90 80 60 und 8479 90 70 60).
Unternehmen | Antidumpingzoll (in Prozent) | TARIC-Zusatzcode |
|---|---|---|
Zhejiang Winner Fire Fighting Equipment Co., Ltd. | 59,7 | 89TF |
Tianjin Tianhai High Pressure Container Corp., Ltd Jiangsu Tianhai Special Equipment Co., Ltd Kuancheng Tianhai Pressure Container Co., Ltd. | 57,7 | 89TG |
Im Anhang aufgeführte andere mitarbeitende Unternehmen | 58,9 | Siehe Anhang |
Alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in China | 90,3 | 8999 |
Anwendung unternehmensspezifischer Zollsätze
Die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird; diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften (Menge in der von uns verwendeten Einheit) von (betroffene Ware) durch (Name und Anschrift des Unternehmens) (TARIC-Zusatzcode) in dem betroffenen Land hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“ Bis zur Vorlage dieser Rechnung findet der für alle anderen Einfuhren mit Ursprung in China geltende Zollsatz Anwendung.
Vereinnahmung der Sicherheitsleistungen, aber keine rückwirkende Erhebung
Um die Ware in den zollrechtlich freien Verkehr überführen zu können, war eine Sicherheit in Höhe des vorläufigen Antidumpingzolls notwendig. Diese wird vereinnahmt. Die Sicherheitsleistungen, die die endgültigen Antidumpingzölle übersteigen, werden freigegeben.
Seit März 2025 wurden die Einfuhren der betroffenen Ware zollamtlich erfasst. Damit können Antidumpingzölle unter bestimmten Umständen auch rückwirkend erhoben werden. Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt. Es gibt somit keine rückwirkende Erhebung der Antidumpingzölle.
Das Verfahren wurde auf Antrag von fünf Unternehmen eingeleitet: Cylinders Holding a.s., Dalmine S.p.A. (Tenaris), Eurocylinder Systems AG (ECS), Faber Industrie S.p.A. und Worthington Cylinders GmbH im Namen des Wirtschaftszweig der Union für nahtlose Hochdruckstahlflaschen.
Quellen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2026/244 der Kommission vom 3. Februar 2026 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von nahtlosen Hochdruckstahlflaschen mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 4. Februar 2026;
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/1711 der Kommission vom 4. August 2025 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren nahtloser Hochdruckstahlflaschen mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 5. August 2025;
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/531 der Kommission vom 24. März 2025 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von nahtlosen Hochdruckstahlflaschen mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 25. März 2025;
- Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von nahtlosen Hochdruckstahlflaschen mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 6. Dezember 2024.