EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping – Kalziumsilizium mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission führt endgültige Antidumpingzölle ein.
30.03.2022
Von Stefanie Eich | Bonn
Die Maßnahmen gelten für fünf Jahre
Die EU-Kommission führt mit Wirkung vom 25. März 2022 einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Kalziumsilizium mit Ursprung in China ein.
Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 7202 99 80 und ex 2850 00 60 (TARIC-Codes 7202 99 80 30 und 2850 00 60 91).
Antidumpingzölle
Unternehmen | Endgültiger Antidumpingzoll (in Prozent) | TARIC-Zusatzcode |
---|---|---|
Ningxia Ketong New Material Technology Co. Ltd., Industriezone Hongguozi, Bezirk Huinong, Stadt Shizuishan, Provinz Ningxia | 31,5 | C721 |
Ningxia Shun Tai Smelting Co., Ltd., Industriepark Zhongwei, Stadt Zhongwei, Provinz Ningxia | 42,7 | C722 |
Shaanxi Shenghua Metallurgy-Chemical Co. Ltd., Öko-Industriepark Yangxian, Stadt Hanzhong, Provinz Shaanxi | 32,8 | C723 |
Alle übrigen Unternehmen | 50,7 | C999 |
Die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird. Diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und folgenden Wortlaut hat:
„Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“
Wird eine solche Handelsrechnung nicht vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz in Höhe von 50,7 Prozent Anwendung.
Sicherheitsleistungen werden einbehalten
Im Oktober 2021 hatte die Kommission vorläufige Antidumpingzölle eingeführt. Die zu hinterlegenden Sicherheitsleistungen werden endgültig vereinnahmt. Die Sicherheitsleistungen, die die endgültigen Antidumpingzölle übersteigen, werden freigegeben.
Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2022/468; ABl. L 96 vom 24. Oktober 2022, S. 9.
Vorherige Verfahrensschritte
Einführung vorläufiger Antidumpingmaßnahmen
Im Oktober 2021 hatte die Kommission vorläufige Antidumpingmaßnahmen eingeführt. Die Überführung der betroffenen Ware in den zollrechtlich freien Verkehr in der Union ist von der Leistung einer Sicherheit in Höhe des vorläufigen Zolls abhängig.
Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2021/1811; ABl. L 366 vom 15. Oktober 2021, S. 17.
Einleitung einer Antidumpinguntersuchung
Die Europäische Kommission leitete die Antidumpinguntersuchung im Februar 2021 ein.
Quelle: Bekanntmachung; ABl. C 58 vom 18. Februar 2021, S. 60.