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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - Kerzen mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingmaßnahmen bekannt.

Von Stefanie Eich | Bonn

Im Dezember 2024 leitete die Europäische Kommission ein Antidumpingverfahren ein. Nun führt sie vorläufige Antidumpingmaßnahmen ein. Diese gelten mit Wirkung vom 15. August 2025.

Diese Waren sind betroffen

Gegenstand der Untersuchung sind Kerzen (Lichte). Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: 3406 00 00. 

Vorläufige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt

Unternehmen

Vorläufiger Antidumpingzoll (in Prozent)

TARIC-Zusatzcode

Ningbo Kwung’s Home Interior & Gift Co., Ltd.

10,6

89UK

Ningbo Kwung’s Wisdom Art & Design Co., Ltd.

Anhui Fenyuan Aromatic Technology Co., Ltd.

70,9

89UI

Qingdao Kingking Applied Chemistry Co., Ltd.

57,5

89UJ

Im Anhang aufgeführte andere mitarbeitende Unternehmen

55,5

Siehe Anhang

Alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in dem betroffenen Land

70,9

8999

Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2025/1732

So sieht der weitere Zeitplan aus

Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen, in diesem Fall bis Februar 2026. Die Antidumpingzölle können sich im Rahmen der weiteren Untersuchung und der Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen nochmals ändern. 

Seit März 2025 wurden die Einfuhren der betroffenen Ware zollamtlich erfasst. Damit können Antidumpingzölle auch rückwirkend erhoben werden. Die Entscheidung über eine mögliche rückwirkende Anwendung steht noch aus und wird mit Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen bekannt gegeben.

Das Verfahren wurde auf Antrag von EU-Herstellern eingeleitet, auf die mehr als 25 Prozent der gesamten Unionsproduktion entfallen. 

Quellen:

  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/1732 der Kommission vom 13. August 2025 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Kerzen (Lichten) und dergleichen mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 14. August 2025;
  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/511 der Kommission vom 20. März 2025 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Kerzen (Lichten) und dergleichen mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 21. März 2025;
  • Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Kerzen (Lichten) und dergleichen mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 19. Dezember 2024.
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