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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - PET-Spinnvliesstoff mit Ursprung in China

Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Die EU erfasst alle Einfuhren von Waren, die Gegenstand einer Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchung sind. Mit einer zollamtlichen Erfassung ist es möglich, Antidumpingzölle unter bestimmten Bedingungen auch rückwirkend zu erheben. Nun ordnet die EU-Kommission die zollamtliche Erfassung aller Einfuhren von PET-Spinnvliesstoff mit Ursprung in China ab 3. Dezember 2025 an. 

Diese Waren sind betroffen

Die zollamtliche Erfassung betrifft die Einfuhren, die Gegenstand der Antidumpinguntersuchung sind. Dabei handelt es sich um bestimmte genadelte Vliesstoffe aus Polyester-Filamenten, auch glasfaserverstärkt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g, einer Dicke von mehr als 0,5 mm, jedoch nicht mehr als 1,8 mm, getränkt mit einem oder mehreren Bindemitteln, mit einem Gehalt an Glasfasern von weniger als 30 GHT, weder bestrichen noch überzogen, mit Ursprung in China. Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 5603 13 90, 5603 14 20 und ex 5603 14 80 (TARIC-Codes 5603 13 90 70 und 5603 14 80 70).

So sieht der weitere Zeitplan aus

Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen; in diesem Fall bis November 2026. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.

Das Verfahren wird auf Antrag von Freudenberg Performance Materials und Johns Manville in Namen des Wirtschaftszweig der EU für PET-Spinnvliesstoffe eingeleitet.

Quellen: 

  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/2409 der Kommission vom 1. Dezember 2025 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von PET-Spinnvliesstoff mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 2. Dezember 2025;
  • Bekanntmachung über die Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von PET-Spinnvliesstoff mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 15. September 2025.
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