EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - Polyethylenterephthalat mit Ursprung in Vietnam
Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an. Das Antidumpingverfahren läuft seit Mai 2025.
04.08.2025
Von Stefanie Eich | Bonn
Die EU erfasst alle Einfuhren von Waren, die Gegenstand einer Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchung sind. Mit einer zollamtlichen Erfassung ist es möglich, Antidumpingzölle unter bestimmten Bedingungen auch rückwirkend zu erheben. Nun ordnet die EU-Kommission die zollamtliche Erfassung aller Einfuhren von Polyethylenterephthalat (PET) mit Ursprung in Vietnam ab 19. Juli 2025 an.
Diese Waren sind betroffen
Die zollamtliche Erfassung betrifft die Einfuhren, die Gegenstand der Antidumpinguntersuchung sind. Dabei handelt es sich um Polyethylenterephthalat (PET) mit einer Viskositätszahl von 78 ml/g oder mehr gemäß ISO-Norm 1628-5 mit Ursprung in Vietnam. Die Ware wird derzeit unter folgendem KN-Code eingereiht: 3907 61 00.
So sieht der weitere Zeitplan aus
Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen; in diesem Fall bis Juli 2026. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.
Das Verfahren wurde auf Antrag von PET Europe eingeleitet.
Quellen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/1427 der Kommission vom 17. Juli 2025 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von bestimmtem Polyethylenterephthalat (PET) mit Ursprung in Vietnam; ABl. L vom 18. Juli 2025;
- Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von bestimmtem Polyethylenterephthalat (PET) mit Ursprung in Vietnam; ABl. C vom 22. Mai 2025.