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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - Schrauben ohne Kopf mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingzölle bekannt. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Im Oktober 2024 leitete die Europäische Kommission ein Antidumpingverfahren ein. Nun führt sie vorläufige Antidumpingmaßnahmen ein. Diese gelten mit Wirkung vom 17. Juni 2025.

Diese Waren sind betroffen

Betroffen sind Schrauben und Bolzen mit Ursprung in China, auch mit dazugehörenden Muttern und Unterlegscheiben, ohne Kopf, aus Eisen oder aus anderem als nichtrostendem Stahl, unabhängig von ihrer Zugfestigkeit, ausgenommen Schwellenschrauben und andere Holzschrauben, Schraubhaken, Ring- und Ösenschrauben, gewindeformende Schrauben sowie Schrauben und Bolzen zum Befestigen von Oberbaumaterial für Bahnen. 

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 7318 15 42 und 7318 15 48. 

Vorläufige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt

Unternehmen

Vorläufiger Antidumpingzoll (in Prozent)

TARIC-Zusatzcode

Zhejiang Junyue Standard Part Co., Ltd.

62,3

89ML

Brother Group:

  • Jiaxing High-enter Fasteners Co.,Ltd.

  • Zhejiang Morgan Brother Technology Co., Ltd.

  • Jiaxing Brother Standard Part Co., Ltd.

63,9

89MM

Chinafar Group:

  • Jiaxing Chinafar Standard Parts Co., Ltd.

  • Jiangsu Zhe Fasteners Co., Ltd.

80,7

89MN

Im Anhang aufgeführte andere mitarbeitende Unternehmen

67,4

Siehe Anhang

Alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in China

80,7

8999

Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2025/1189

Um die Ware in den zollrechtlich freien Verkehr überführen zu können, ist eine Sicherheit in Höhe des vorläufigen Antidumpingzolls notwendig. 

So läuft das weitere Verfahren ab

Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen, d.h. in diesem Fall bis Dezember 2025. Die Antidumpingzölle können sich im Rahmen der weiteren Untersuchung und der Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen nochmals ändern. 

Seit Januar 2025 wurden die Einfuhren der betroffenen Ware zollamtlich erfasst. Damit können Antidumpingzölle auch rückwirkend erhoben werden. Die Entscheidung über eine mögliche rückwirkende Anwendung steht noch aus und wird mit Einführung der endgültigen Antidumpingmaßnahmen bekannt gegeben.

Der Antrag wurde vom European Industrial Fasteners Institute im Namen des Wirtschaftszweigs der EU eingereicht.

Quellen:

  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/1189 der Kommission vom 13. Juni 2025 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Schrauben ohne Kopf mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 16. Juni 2025;
  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/141 der Kommission vom 29. Januar 2025 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Schrauben ohne Kopf mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 30. Januar 2025; 
  • Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Schrauben ohne Kopf mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 17. Oktober 2024 (C/2024/7154). 
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