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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - Valin mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingmaßnahmen bekannt.

Von Stefanie Eich | Bonn

Im Dezember 2024 leitete die Europäische Kommission ein Antidumpingverfahren ein. Nun führt sie vorläufige Antidumpingmaßnahmen ein. Diese gelten mit Wirkung vom 15. August 2025.

Diese Waren sind betroffen

Bei den betroffenen Waren handelt es sich um Valin und seine Ester, Salze dieser Erzeugnisse, als isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen, auch wenn sie Verunreinigungen enthalten, mit Ursprung in China. Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: 2922 49 85 (TARIC-Code 2922 49 85 87).

Vorläufige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt

Unternehmen

Vorläufiger Antidumpingzoll (in Prozent)

TARIC-Zusatzcode

CJ (Shenyang) Biotechnology Co., Ltd.

32,2

89TX

Bayannur Huaheng Biotechnology Co., Ltd.

53,9

89TY

Im Anhang aufgeführte andere mitarbeitende Unternehmen

42,8

 

Alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in der Volksrepublik China

53,9

899

Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2025/1737

Anwendung unternehmensspezifischer Zollsätze

Die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird; diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe in der verwendeten Einheit] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“ Bis zur Vorlage dieser Rechnung findet der für alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in China geltende Zollsatz Anwendung.

So sieht der weitere Zeitplan aus

Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen, in diesem Fall bis Mitte Februar 2026. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Die Antidumpingzölle können sich im Rahmen der weiteren Untersuchung und der Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen nochmals ändern. 

Seit Februar 2025 wurden die Einfuhren der betroffenen Ware zollamtlich erfasst. Damit können Antidumpingzölle auch rückwirkend erhoben werden. Die Entscheidung über eine mögliche rückwirkende Anwendung steht noch aus und wird mit Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen bekannt gegeben.

Das Verfahren wurde auf Antrag von Eurolysine SAS eingeleitet.

Quellen:

  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/1737 der Kommission vom 13. August 2025 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Valin mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 14. August 2025;
  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/326 der Kommission vom 18. Februar 2025 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Valin mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 19. Februar 2025;
  • Bekanntmachung über die Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Valin mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 19. Dezember 2024.
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