EU Customs & Trade News EU Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Neue Verordnung zum Allgemeinen Präferenzsystem (APS)

Die Verordnung gewährt 65 Entwicklungsländern Handelspräferenzen bei der Einfuhr in die EU. Sie gilt ab 1. Januar 2027.

Von Stefanie Eich | Bonn

Die Verordnung zum Allgemeinen Präferenzsystem (APS) sieht Handelspräferenzen für Einfuhren aus 65 Entwicklungsländern vor. Mit der neuen Verordnung ändert die EU die bestehenden Regelungen. Bei der Gewährung von Handelsvorteilen spielen die Achtung der Menschenrechte, Umweltschutz und das Thema Migration künftig eine größere Rolle.

Rat und Europäisches Parlament haben der Einigung bereits zugestimmt. Sie muss noch im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und gilt für einen Zeitraum von zehn Jahren. Die Bestimmungen, die unter die "Alles außer Waffen-Regelung" fallen, gelten unbefristet. 

Die Kernpunkte der Reform

Rücknahme von Handelsvorteilen

Die Einhaltung internationaler Übereinkommen zu Menschenrechten, Arbeitnehmerrechten sowie Klimawandel und Umweltschutz sind Voraussetzung, um vom APS profitieren zu können. Die Liste wird erweitert und umfasst insgesamt 32 internationale Übereinkommen. Bei Verstößen ist eine Rücknahme von APS-Präferenzen möglich. Das gilt auch, wenn ein APS-begünstigtes Land bei der Rückführung eigener Staatsangehöriger nicht mit der EU kooperiert. 

Graduierungsschwelle

Überschreitet ein APS-Land einen festgesetzten Anteil der Einfuhren in einem bestimmten Sektor, werden die Präferenzen vorübergehend ausgesetzt. Diese Schwelle wird von 57 auf 47 Prozent gesenkt. Damit sollen Exporte aus weniger wettbewerbsfähigen Ländern gestärkt werden.

Schutzmechanismus für sensible Einfuhren

Steigen Importe deutlich an, kann die EU wieder Zölle einführen, um EU-Hersteller zu schützen. 

  • Für Reis gibt es einen automatischen Schutzmechanismus in Form von Zollkontingenten. Im Falle eines erheblichen Anstiegs erhebt die EU die regulären Drittlandszollsätze.
  • Für Textilien und Ethanol gilt ein separater Schutzmechanismus, der APS- und APS+-Länder betrifft. Der Mechanismus greift, wenn der Wert der Einfuhren aus dem jeweiligen Land sechs Prozent des Wertes aller EU-Importe der betroffenen Ware und bezüglich Ethanol 47 Prozent sowie bezüglich Textilien 37 Prozent der Importe aller APS-Länder übersteigt. 

Vorteile gelten für gelistete Länder und Waren

Das Allgemeine Präferenzsystem (APS) der EU ist ein handelspolitisches Instrument, das Entwicklungsländern einen präferenziellen Zugang zum EU-Markt gewährt. Die begünstigten Länder können ihre Waren zu geringeren Zollsätzen und zollfrei in die EU importieren. 

Das APS-System sieht wie bisher drei Kategorien vor: 

  • Standard-APS-Regelung: Zollbegünstigung für Länder mit niedrigem und niedrigem mittlerem Einkommen. Sie gilt für zwei Drittel aller Zolltarifpositionen.
  • ASP+-Regelung: Vollständige Zollbefreiung auf zwei Drittel der Zolltarifpositionen, sofern internationale Übereinkommen zu Menschenrechten, Arbeitnehmerrechten, Umweltschutz und verantwortungsvoller Staatsführung umgesetzt werden.
  • Alles außer Waffen-Regelung: Zoll- und kontingentsfreier Zugang für alle Waren außer Waffen und Munition. Die Regelung gilt für die am wenigsten entwickelten Ländern.

Die Listen der begünstigen Länder und Waren finden sich im Anhang der Verordnung: 

  • Anhang I: Liste der begünstigten Länder
  • Anhang II: Liste der Länder, deren Begünstigungen die EU vorübergehend ausgesetzt hat.
  • Anhang III: Liste der begünstigten Waren
  • Anhang VII: Liste der Waren, die nur unter APS+ begünstigt sind 

Quellen und weiterführende Informationen: