Zollmeldung USA Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)
USA verlängern AGOA-Abkommen
AGOA wurde rückwirkend zum 30. September 2025 bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Modernisierung des Abkommens wird angestrebt.
30.04.2026
Von Dr. Melanie Jordan | Bonn
Der 2000 eingeführte African Growth and Opportunity Act (AGOA) war Ende September 2025 ausgelaufen und wurde nun rückwirkend zum 30. September 2025 bis Ende 2026 verlängert. Damit bleibt der zollfreie Zugang für zahlreiche Produkte aus Ländern Subsahara‑Afrikas bestehen. Langfristiges Ziel sei eine Modernisierung des AGOA. Hierzu bittet das Office of the United States Trade Representative (USTR) um entsprechende Stellungnahmen bis zum 15. Mai 2026. Im Mittelpunkt stehen Reformideen, weil das Programm bislang nur begrenzte Handelsdiversifizierung erreicht hat und weiterhin Handelshemmnisse bestehen.
Folgendes ist zu beachten:
- AGOA‑Waren, die Section‑232‑Zöllen oder Quoten unterliegen, sind nicht präferenzberechtigt (19 USC 2463(b)(2)).
- Die Rückerstattung zu viel gezahlter MFN-Zölle (Most Favored Nation) während des Zeitraumes 1. Oktober 2025 und 3. Februar 2026 ist möglich. Davon ausgenommen sind IEEPA-Zölle, Zollabfertigungsgebühren sowie weitere Arten von Zollabgaben (z.B. Antidumpingzölle, Section 232-Zölle).
Weitere Informationen:
- Request for Comments on the Modernization of AGOA (29. April 2026)
- GUIDANCE: Reauthorization of Preferential Trade Legislative (PTL) Programs (6. Februar 2026)
- Consolidated Appropriations Act, 2026 (3. Februar 2026)
- Statement from Ambassador Jamieson Greer on the Reauthorization of the African Growth and Opportunity Act (3. Februar 2026)
- Allgemeine Innformationen zum AGOA