Zollbericht Kasachstan Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Abgeschlossene Handelsabkommen und Mitgliedschaft in WTO

Kasachstan ist Vertragsstaat verschiedener Freihandelsabkommen.

Karin Appel

Von Karin Appel | Bonn

Kasachstan - Europäische Union (EU)

Das im Juli 1999 in Kraft getretene Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Republik Kasachstan und der Europäischen Union (EU) bildete lange die rechtliche Grundlage der Beziehungen zwischen beiden Vertragspartnern.

Am 20. Januar 2015 wurde ein vertieftes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (Enhanced Partnership and Cooperation Agreement, EPCA) paraphiert. Es soll Handel, Investitionen und die politische Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Terrorismusbekämpfung, Gesundheitswesen, Staatshaushalt und Steuerwesen stärken.

Am 1. März 2020 trat das Abkommen vollständig in Kraft. Seither bildet es die zentrale Rechtsgrundlage der Beziehungen zwischen der EU und Kasachstan.

Kasachstan - Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS)

Kasachstan ist Mitglied der GUS. Weitere Teilnehmerstaaten sind Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Kirgisistan, Moldau, Russland, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan.

Die Ukraine nimmt seit Jahren nicht mehr an den GUS-Strukturen teil. In einigen offiziellen GUS-Dokumenten wird sie jedoch weiterhin als Teilnehmerstaat geführt. Auch Moldau leitete 2026 den Austritt aus den statutarischen Organen der GUS ein.

Neben der Zollunion der Eurasischen Wirtschaftsunion besteht im Rahmen der GUS ein Freihandelsabkommen. Das Abkommen über die Freihandelszone wurde am 18. Oktober 2011 unterzeichnet. Es trat für die Vertragsstaaten schrittweise in Kraft.

Je nach Land sind einzelne Warenarten vom zollfreien Handel ausgenommen. Der präferenzielle Warenursprung ist durch das Zertifikat CT-1 nachzuweisen.

Kasachstan - Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU)

Zum 1. Januar 2015 trat das Abkommen über die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) in Kraft. Neben der Fortführung der Zollunion sieht es den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital sowie die Arbeitnehmerfreizügigkeit vor.

Mitglieder der EAWU sind Russland, Belarus, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan. Die zuvor gegründete Zollunion und der einheitliche Zolltarif vom 1. Januar 2010 wurden in den Rechtsrahmen der EAWU übernommen.

Der frühere Zollkodex der Zollunion wurde durch den Zollkodex der EAWU ersetzt. Dieser gilt seit dem 1. Januar 2018. Auch die zugehörigen Entscheidungen der Eurasischen Wirtschaftskommission sowie ihrer Vorgängerin, der Kommission der Zollunion, wurden übernommen.

Im Vordergrund stehen die Reaktivierung und Nutzung der durch die frühere Sowjetzeit geprägten Wertschöpfungsketten der Mitgliedstaaten. Innerhalb der Zollunion werden daher keine Zölle erhoben. Kontrollen an den Innengrenzen finden nicht statt.

Durch Freihandelsabkommen mit weiteren Ländern plant die EAWU eine Ausweitung ihres Handelsraums. Mit Vietnam wurde bereits ein Freihandelsabkommen geschlossen. Es trat 2016 in Kraft.

Das ursprünglich 2019 in Kraft getretene Interimsabkommen zwischen der EAWU und Iran wurde durch ein umfassendes Freihandelsabkommen ersetzt. Dieses trat am 15. Mai 2025 in Kraft.

Ein Freihandelsabkommen mit Serbien trat am 10. Juli 2021 in Kraft. Es erweitert die bestehenden bilateralen Verträge mit Russland, Belarus und Kasachstan auf Armenien und Kirgisistan.

Am 22. Juli 2026 trat zudem ein Interims-Freihandelsabkommen zwischen der EAWU und der Mongolei in Kraft.

Weitere Abkommen, unter anderem mit den Vereinigten Arabischen Emiraten und Indonesien, wurden bereits unterzeichnet. Sie befinden sich jedoch noch im Ratifikationsverfahren.

Freihandelsabkommen der EAWU

Kasachstan ist zusammen mit Afghanistan, Aserbaidschan, Iran, Kirgisistan, Pakistan, Tadschikistan, der Türkei, Turkmenistan und Usbekistan Mitglied der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (ECO). In diesem Rahmen gelten Präferenzhandelsabkommen.

Kasachstan - WTO

Kasachstan wurde am 30. November 2015 nach 20-jährigen Verhandlungen Mitglied der WTO. Schwerpunkt der Verhandlungen war nicht nur die nationale Wirtschaftslage Kasachstans. Berücksichtigt werden musste auch die Mitgliedschaft des Landes in der EAWU.

Mit dem Beitritt zur WTO erreichte Kasachstan eines seiner wichtigsten außenpolitischen Ziele.

Dieser Inhalt gehört zu