Zollmeldung USA Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Abkommen zwischen den USA und Jordanien

Zölle und nichttarifäre Maßnahmen sollen abgebaut werden. Das Abkommen ist noch nicht in Kraft.

Dr. Melanie Jordan

Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

Die USA und Jordanien haben sich auf ein Handelsabkommen über den gegenseitigen Handel geeinigt. Das Abkommen muss noch nationale Verfahren durchlaufen, bevor es in Kraft treten kann. Die US-Regierung hat bereits den vorläufigen Abkommenstext sowie die gegenseitigen Zollzugeständnisse (Schedules) veröffentlicht.

Abbau tarifärer Handelshemmnisse

Waren mit US-Ursprung sollen bei der Einfuhr in Jordanien mit den Präferenzzöllen des Freihandelsabkommens USA-Jordanien belegt werden.

Für die in Schedule 1 A gelisteten Ursprungswaren aus Jordanien gewähren die USA entweder den Präferenzzollsatz des Freihandelsabkommens USA-Jordanien oder den jeweils geltenden MFN-Zollsatz (je nach Situation).

Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse

Jordanien wird eine Reihe nichttarifärer Handelshemmnisse beseitigen. Unter anderem strebt Jordanien einen besseren Schutz der Arbeitsrechte, die Stärkung des Schutzes geistigen Eigentums sowie die Durchsetzung von Umweltgesetzen an. Ferner seien verbesserte Marktzugangsvoraussetzungen für US-Agrarprodukte und US-Kraftfahrzeuge sowie Zollverfahren geplant.

Eine Übersicht der Zugeständnisse im Bereich Nichttarifäre Maßnahmen finden Sie in Annex III.

Nächste Schritte

In den kommenden Wochen sollen die nationalen Verfahren durchlaufen werden, damit das Abkommen in Kraft treten kann. Das Abkommen soll 60 Tage nach dem schriftlichen Austausch über den Abschluss der jeweiligen rechtlichen Verfahren in Kraft treten.

Quellen und weitere Informationen: