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Zollmeldung EU Krieg in der Ukraine

Auswirkungen auf Carnet A.T.A. -Verfahren

Das Carnet Verfahren ist ein zollrechtlich vereinfachtes Verfahren.

Das Carnet A.T.A.-Verfahren ist ein besonderes Zollverfahren und ermöglicht es , Waren, die nur vorübergehend als Berufsausrüstung, Warenmuster oder Messe- und  Ausstellungsgüter im Ausland genutzt werden sollen, in einem stark vereinfachten Zollverfahren anzumelden.

Laut des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) werden keine Carnet A.T.A’s mehr für Russland und Belarus ausgestellt.

Im Falle eines bereits ausgestellten oder bereits genutzten, jedoch noch nicht erledigten Carnets, sollte möglichst umgehend mit der ausstellenden IHK Kontakt aufgenommen werden. Für die Ukraine sind Carnets A.T.A. weiter grundsätzlich möglich. Der DIHK empfiehlt den Handelskammern jedoch, bis auf Weiteres zusätzlich schriftliche Risikoübernahmeerklärungen von den Carnet-Antragstellern einzuholen.

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