Zollbericht EU Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)
Erhöhte Nutzung von Freihandelsabkommen zu erkennen
Der Handel zwischen der Europäischen Union und ihren Präferenzhandelspartnern steigt weiter an. Vorteile der Freihandelsabkommen werden sichtbarer.
01.06.2026
Handelsabkommen werden seit einigen Jahren vermehrt genutzt, um den Handel zu liberalisieren. Dabei greifen auch immer mehr Unternehmen auf den Präferenzhandel zurück. Nach einem aktuellen Berichts der Europäischen Kommission entfielen 2024 mehr als 46 Prozent des EU-Handels auf Präferenzhandelsabkommen. Ein weiterer Anstieg ist zu erwarten.
Handelsabkommen der EU mit Drittstaaten
Vor der Gründung der WTO im Jahr 1995 fanden fünf Abkommen zwischen der EU und Drittstaaten Anwendung. Das Abkommen mit der Schweiz vom 1. Januar 1973 ist das erste Abkommen, das die EU als Staatenverbund schloss. Seit 2000 ist ein zunehmender Trend erkennbar. Heute bestehen Handelsabkommen mit knapp 80 Ländern, die vollständig oder erst vorläufig in Kraft sind. Auch die Zahl der Abkommen, die bereits ausgehandelt wurden und nur noch der Ratifizierung oder Unterzeichnung bedürfen, nimmt seit zehn Jahren kontinuierlich zu.
Handel mit Präferenzhandelspartnern in 2024
2024 machte der Handel zwischen der EU und ihren fast 80 Präferenzhandelspartnern 46,1 Prozent des gesamten EU-Außenhandels aus (Vorjahr: 45,8 Prozent). Diese geringe Steigerung ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass im Mai 2024 das Freihandelsabkommen (FHA) mit Neuseeland und im Juli 2024 ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Kenia in Kraft getreten ist. Damit erhöht sich die Zahl bestehender Präferenzhandelsabkommen auf 44.
Im Jahr 2024 sank das Handelsvolumen der EU mit ihren Präferenzpartnern im Vergleich zu 2023 um 0,8 Prozent. Der Rückgang fiel jedoch geringer aus als beim Handel mit allen Partnerländern (-1,1 Prozent) und mit Handelspartnern ohne Freihandelsabkommen (-1,4 Prozent). Gleichzeitig stiegen die EU-Ausfuhren in die Länder der Präferenzhandelspartner um 1,4 Prozent und übertrafen damit die Zuwächse bei den Ausfuhren in alle Partnerländer (1,1 Prozent) sowie in jene ohne FHA (0,7 Prozent).
Der Dienstleistungshandel gewinnt ebenfalls an Bedeutung. 2024 stieg er mit Präferenzpartnern (+4,5 Prozent) deutlich stärker als mit Partnern ohne Abkommen (+1,2 Prozent).
Vor allem neuere Handelsabkommen wie CETA (EU-Kanada), das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Japan oder das FHA mit Vietnam verschaffen der EU-Industrie in der Regel leichteren Zugang zu den jeweiligen Märkten. Dank ihrer Handelsabkommen konnte die EU ihre Spitzenposition bei Agrarlebensmittelausfuhren behaupten. Auch für die Einfuhr in die EU spielen Handelsabkommen eine wichtige Rolle. Sie können Lieferketten festigen und Einfuhrquellen diversifizieren. Die EU-Handelsabkommen fördern damit Wohlstand und Wachstum und stärken zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen gegenüber aufstrebenden Drittländern.
Fortschritte beim Abbau von Handelshemmnissen
Im Jahr 2024 konnten trotz zahlreicher Herausforderungen weitere Handelshemmnisse teilweise oder vollständig beseitigt werden. Ende 2024 verzeichnete die Datenbank Access2Markets 410 Marktzugangshemmnisse in 67 Drittländern. Das waren 13 weniger als im Vorjahr (423). Die meisten Marktzugangshemmnisse entfielen auf Russland (32), Indien (31) und China (30), gefolgt von den USA (24) sowie Brasilien und Indonesien (je 18). Das Muster entsprach weitgehend dem Vorjahr.
2024 stellten SPS-Maßnahmen mit 93 Fällen (23 Prozent) die größte Gruppe von Handelshemmnissen dar, gefolgt von technischen Barrieren (79) und Zöllen bzw. mengenmäßigen Beschränkungen (65). Zusammen entfielen auf diese drei Kategorien 58 Prozent aller aktiven Hemmnisse. Der Trend zeigte einen deutlichen Rückgang bei Zöllen und mengenmäßigen Beschränkungen von 70 auf 65. Auch die Zahl der Ausfuhrabgaben sank von 20 auf 16. SPS-Maßnahmen gingen ebenfalls zurück.
EU möchte Nutzungsrate der FHA weiter erhöhen
Trotz steigender Präferenznutzungsraten und einer wachsenden Zahl von Freihandelsabkommen strebt die EU weitere Abkommen mit Wachstumsregionen an. Ziel ist es, offene Märkte zu erhalten und dem Protektionismus entgegenzuwirken.
Dafür setzt sich die EU auch weiterhin entsprechend ein:
- Informationsmangel beheben, indem Informationen besser aufbereitet und digitalisiert werden,
- Unternehmen bei der Nutzung von Freihandelsabkommen unterstützen,
- Ursprungsregeln vereinfachen und harmonisieren, da diese umfangreich und teuer in der Umsetzung sind.
Um diese Ziele zu erreichen, setzt die EU-Kommission auf neue Tools und Datenbanken und bietet Webinare und Beratungsgespräche an.
EU unterstützt gezielt kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Die EU fördert KMU durch zentrale Instrumente wie die Plattform Access2Markets, das Enterprise Europe Network (EEN), Veranstaltungen wie Market Access Days sowie die Umsetzung spezieller KMU-Kapitel in Handelsabkommen. Darüber hinaus engagiert sich die EU auf WTO-Ebene beim Global Trade Helpdesk und in der WTO-KMU-Arbeitsgruppe.
Handelsabkommen beinhalten weitere Themen
Die EU-Handelsabkommen tragen zur Förderung von Handel und Nachhaltigkeit bei. Seit 2012 enthalten 14 Abkommen, beginnend mit dem Abkommen mit Südkorea verbindliche Regelungen zu internationalen Arbeits- und Umweltstandards. Die Europäische Kommission arbeitet dabei eng mit internen Beratungsgruppen zusammen, um länderspezifische Prioritäten in Bereichen wie Arbeit, Geschlechtergleichstellung, Umwelt, Klima und Zivilgesellschaft festzulegen und umzusetzen.
Für Unternehmen sind aber nicht ausschließlich Zollthemen interessant, sondern auch Regelungen zu Dienstleistungen, nicht-tarifären Handelshemmnissen, Investitionen und Wettbewerb, Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz, Menschenrechten und Gleichberechtigung, Rechtsstaatlichkeit und Regierungsführung und zur Bestimmung des Warenursprungs. Diese werden vermehrt in den neuen Handelsabkommen geregelt, was die Attraktivität eines Abkommens und somit die Nutzungsrate erhöhen kann.