Zollbericht Vereinigtes Königreich Internationale Handelsabkommen

Abgeschlossene Freihandelsabkommen

Das Vereinigte Königreich hat seit dem Austritt aus der EU neue Freihandelsabkommen abgeschlossen und die Freihandelsabkommen der EU in bilaterale Verträge überführt. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Vereinigtes Königreich (VK) – Europäische Union (EU)

Das VK und die EU haben am 24. Dezember 2020 ein Handels- und Kooperationsabkommen unterzeichnet. Das Abkommen wurde seit 1. Januar 2021 vorläufig angewandt und ist zum 1. Mai 2021 vollständig in Kraft getreten. 

Das Abkommen sieht Zollfreiheit für alle Waren mit Ursprungseigenschaft "EU“ beziehungsweise "UK“ vor. Mengenmäßige Beschränkungen für einzelne Produktgruppen gibt es nicht. Die Ursprungsregeln sind im Vergleich zu anderen Freihandelsabkommen großzügig.

Eine grundsätzliche gegenseitige Anerkennung von Produktstandards und Konformitätsbewertungen sieht das Abkommen nicht vor.

Weiterführende Informationen: 

Freihandelsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und Drittstaaten

Durch den Austritt des VK aus der EU verloren Freihandelsabkommen (FHA), die zwischen der EU und Drittstaaten bestehen, sowie weitere handelsbezogene Abkommen ihre Gültigkeit in Bezug auf das VK. Die Briten haben in der Übergangsphase vorgesorgt und zahlreiche Abkommen geschlossen. Dabei hat die britische Regierung zumeist die bestehenden Abkommen der EU übernommen, indem diese in bilaterale Abkommen zwischen dem VK und dem jeweiligen Vertragspartner umgewandelt wurden (sogenannte "Roll-over“-Abkommen). Dabei wurden die wesentlichen Inhalte aus dem jeweiligen FHA beibehalten. Diese Vorgehensweise stellt jedoch zumeist nur eine Übergangslösung dar. Für viele Roll-over-Abkommen strebt das VK Verhandlungen über ein neues und vertiefteres Abkommen an. Mittlerweile hat das VK darüber hinaus eigene Abkommen abgeschlossen beispielsweise mit Neuseeland und Australien. 

Die britische Regierung informiert regelmäßig über den aktuellen Verhandlungsstand beziehungsweise den Statuts einzelner Abkommen.

UK gehört nicht zur Pan-Euro-Med-Zone

Seit dem Austritt aus der EU gehört das Vereinigte Königreich nicht mehr der Pan-Euro-Med-Kumulierungszone an. Diagonale Kumulierung im Rahmen des Pan-Euromed-Abkommens kann somit im Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich nicht genutzt werden.

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