Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Zollbericht Saudi-Arabien Internationale Handelsabkommen

Handelsabkommen

Saudi-Arabien ist Mitglied des Golfkooperationsrates und der panarabischen Freihandelszone. Außerdem unterhält das Königreich Freihandelsabkommen mit EFTA und Singapur.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Golfkooperationsrat

Zusammen mit Bahrain, den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE), Kuwait, Katar und Oman ist Saudi-Arabien Mitglied des Golfkooperationsrates (Gulf Cooperation Council - GCC). Im Jahre 2003 wurde offiziell eine Zollunion (GCC Customs Union) mit einem gemeinsamen Zollgesetz und einem gemeinsamen Zolltarif, mit einigen wenigen Ausnahmen, geschaffen. Im Jahre 2008 folgte der gemeinsame Markt (Gulf Common Market). Der Außenzollsatz beträgt fünf Prozent für die meisten Waren. Der Warenhandel innerhalb des GCC ist zollfrei. Saudi-Arabien sowie alle anderen GCC-Staaten sind Mitglieder der Welthandelsorganisation WTO.

Als Mitglied des Golfkooperationsrates ist Saudi-Arabien bestrebt, eine Harmonisierung ihrer Handelsgesetzgebung mit den anderen Mitgliedstaaten zu erreichen. Im Hinblick auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit sind einheitliche Maßnahmen im Handel und Zollwesen zu beobachten. Darüber hinaus wurde ein Patentamt des GCC zum Schutz von einheitlichem Markenrecht gegründet. In bestimmten Industriezweigen wie Energie, Verkehr, Landwirtschaft und Wasser, Telekommunikation, Planung und Statistik erfolgten Harmonisierungen. Zoll- und Konformitätsverfahren werden zunehmend digitalisiert und vereinfacht.

Einfuhrverbote, Beschränkungen und produktspezifische Regeln sind allerdings noch nicht vollständig vereinheitlicht worden, so dass hier abweichende nationale Regelungen möglich sind. Für die Abschaffung der verbliebenen Handelsbarrieren und die Organisation innerhalb der Zollunion ist seit Juni 2012 die GCC Customs Union Authority in Riad verantwortlich.

Die Finanzminister des Golfkooperationsrates (GCC) haben im Mai 2016 eine einheitliche Umsatzsteuer in Höhe von fünf Prozent beschlossen. Bislang setzten lediglich Saudi-Arabien, die VAE, Bahrain und Oman den Beschluss um. Saudi-Arabien hat den Steuersatz zum 1. Juli 2020 auf 15 Prozent erhöht. Bahrain verdoppelte seinen Steuersatz zum 1. Januar 2022 von fünf auf zehn Prozent. 

Eine Verbrauchsteuer auf gesundheitsschädliche Produkte wie Zigaretten, Energy Drinks und gesüßte Getränke wurde ebenfalls beschlossen und teilweise umgesetzt.

Freihandelsabkommen des Golfkooperationsrates

Der Golfkooperationsrat hat bislang zwei Freihandelsabkommen abgeschlossen, eines mit den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen und eines mit Singapur. Mit China, Indien, Neuseeland und Pakistan werden seit einigen Jahren Verhandlungen geführt. Außerdem wird ein Freihandelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich angestrebt. Im Februar 2024 wurde die sechste Verhandlungsrunde abgeschlossen. Mit Südkorea hat sich die Staatengruppe nach fünf Verhandlungsrunden auf ein Abkommen geeinigt. Das Abkommen ist jedoch noch nicht in Kraft getreten. Eine stärkere Öffnung für den internationalen Handel soll zum Wachstum und zur Diversifikation der Wirtschaft in den GCC-Staaten beitragen.

Das Abkommen mit den EFTA-Staaten einschließlich der bilateralen Landwirtschaftsabkommen ist zum 1. Juli 2014 für die EFTA-Staaten und am 1. Juli 2015 in den GCC-Staaten in Kraft getreten. Für Erzeugnisse der gewerblichen Wirtschaft (Zolltarif-Kapitel 25 bis 97) mit Ursprung in den GCC-Staaten fallen die Zölle in den EFTA-Staaten weg. Auch die GCC-Staaten gewähren für die Mehrzahl der gewerblichen Erzeugnisse aus den EFTA-Staaten zollfreien Zugang. Bei der Ausfuhr aus den EFTA-Staaten in den GCC ist die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 als Ursprungsnachweis zu nutzen. Einzelheiten zum Zollabbauregime für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte, Fisch und sonstige Meereserzeugnisse sowie bei Basisagrarprodukten enthalten die Anhänge I und III zum Abkommen sowie die entsprechenden Anhänge der Landwirtschaftsabkommen. Weitere Informationen sind auf der Internetseite der EFTA zu finden.

Das Freihandelsabkommen mit Singapur ist am 1. September 2013 in Kraft getreten. Mit Inkrafttreten des Abkommens gewährt Singapur allen GCC-Ursprungswaren mit sofortiger Wirkung Zollfreiheit. Im Gegenzug sind circa 95 Prozent der Tariflinien des GCC-Einfuhrzolltarifs für Waren mit Ursprung in Singapur zollfrei, für weitere 2,7 Prozent gilt seit 2018 Zollfreiheit. Die Ursprungsregeln des Abkommens sehen grundsätzlich einen inländischen Fertigungsanteil von mindestens 35 Prozent vor.

Pan-Arab Free Trade Area (PAFTA)

Die 17 Mitgliedsstaaten der Arabischen Liga unterzeichneten 1997 einen Vertrag über die Arabische Freihandelszone (Greater Arab Free Trade Area - GAFTA), auch als Great Arab Free Trade Area oder Pan-Arab Free Trade Area (PAFTA) bekannt. Der Vertrag ist im Januar 1998 in Kraft getreten. Zu den Mitgliedstaaten der GAFTA gehören neben den GCC-Staaten Tunesien, Ägypten, Algerien, Bahrain, Irak, Jemen, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, die Palästinensischen Gebiete, Sudan und Syrien. Die Vertragsparteien gewähren sich offiziell Zollfreiheit bei der Einfuhr ihrer industriellen und landwirtschaftlichen Ursprungswaren mit einem inländischen Fertigungsanteil von mindestens 40 Prozent. Außerdem müssen die Waren direkt in das Zielland befördert werden, um von Zollpräferenzen zu profitieren.

Wirtschaftliche Beziehungen zur EU

Saudi-Arabien hat kein Freihandelsabkommen mit der EU abgeschlossen. 

Seit 1989 besteht ein Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Golfkooperationsrat. Im Fokus dessen stehen die wirtschaftliche Entwicklung und Diversifizierung der GCC-Länder. Die Zusammenarbeit tangiert auch die Bereiche wirtschaftliche und technische Kooperation, Energie, Industrie, Handel, Dienstleistungen, Landwirtschaft, Fischerei, Investitionen, Wissenschaft, Technik und Umweltschutz.

Zum 1. Januar 2014 fielen die GCC-Staaten aus dem Fördersystem für Entwicklungsländer (Allgemeines Präferenzsystem) der EU. Folglich entfallen die freiwilligen Zollvergünstigungen für GCC-Ursprungswaren bei der Einfuhr in die EU. Stattdessen werden die Regelzollsätze der EU angewandt.

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.