EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll

EU gewährt Armenien Handelserleichterungen

Profitieren können vor allem landwirtschaftliche Erzeugnisse. 

Stefanie Eich

Von Stefanie Eich | Bonn

Die EU gewährt mit Verordnung (EU) 2026/2269 umfangreiche Handelserleichterungen für Einfuhren mit Ursprung in Armenien. Betroffen sind vor allem landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Obst, Gemüse und Blumen sowie Getränke und Spirituosen.

  • Anhang I enthält die Liste der Waren, die zollbefreit in die EU eingeführt werden können.
  • Anhang II enthält die Liste der Waren, die im Rahmen von Kontingenten zollbefreit in die EU eingeführt werden können. 

Umsetzung der Maßnahmen

Die Maßnahmen sind am 10. Oktober in Kraft getreten und gelten zwei Jahre bis zum 11. Oktober 2028. 

Als Präferenznachweis ist die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder eine Ursprungserklärung auf der Rechnung vorgesehen.

Die Zollkontingente werden von der EU-Kommission gemäß Art. 49 bis 54 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 verwaltet.

EU behält sich Schutzmaßnahmen vor

Die EU sieht vor, die Handelsliberalisierung zurückzunehmen oder auszusetzen, falls Armenien neue Zölle einführt oder bestehende Zölle auf Einfuhren aus der EU erhöht. Zudem kann die EU Schutzmaßnahmen einführen, wenn erhöhte Einfuhren aus Armenien nachteilig auf EU-Hersteller auswirken. 

Zum Hintergrund

Die EU möchte mit den Handelserleichterungen armenische Exporteure unterstützen und damit die von Russland verhängten Handelsbeschränkungen auffangen. Sie sind Teil eines Unterstützungspakets, das EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Juni angekündigt hatte.