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EU Customs & Trade News EU Internationale Handelsabkommen

EU-Chile - Neue geografische Angaben

Die Änderungen betreffen Wein und Spirituosen

Von Stefanie Eich | Bonn

Die EU und Chile haben sich 2022 auf den Abschluss zweier Abkommen in Form eines Briefwechsels geeinigt. Nun gibt die Europäische Kommission das Inkrafttreten am 9. März 2023 bekannt.

Die beiden Abkommen betreffen die Anhänge des Assoziationsabkommen zwischen der EU und Chile bezüglich den Handel mit Wein (Anhang V) sowie mit Spirituosen und aromatisierten Getränken (Anhang VI). Die Abkommen umfassen folgende Änderungen: 

  • Die Listen der geografischen Angaben wurden aktualisiert. 
  • Es gibt ein vereinfachtes Verfahren zur Aufnahme neuer geografischer Angaben. 
  • Es gibt neue Anforderungen für Einfuhrbescheinigungen für Weinbauerzeugnisse.

Quellen: 

  • Bekanntmachung über das Inkrafttreten (Wein, Spirituosen) ; ABl. C 56 vom 15. Februar 2023, S. 17ff;

  • Beschluss der Kommission über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile (Spirituosen und aromatisierten Getränke); ABl. C 287 vom 28 Juli 2022, S. 4; 

  • Beschluss der Kommission über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile  (Wein) ; ABl. C 287 vom 28 Juli 2022, S. 19. 

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