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EU gewährt zollfreie Einfuhr von Düngemitteln

Die EU eröffnet Kontingente für Düngemittel, mit der eine zollfreie Einfuhr möglich ist

Von Stefanie Eich | Bonn

Die EU ist bei Düngemitteln auf Importe angewiesen. 2024 führte die EU 6,7 Millionen Tonnen Düngemittel auf Stickstoffbasis und stickstoffhaltigen Mischungen ein. Daneben gab es Importe von zwei Millionen Tonnen Ammoniak und 5,9 Millionen Tonnen Harnstoff, die insbesondere zur Produktion von Düngemitteln verwendet wurden. Seit 2021 sind die Preise hierfür deutlich gestiegen. Die Zollsätze liegen aktuell zwischen 5,5 und 6,5 Prozent. 

Zollfreie Kontingente 

Vor diesem Hintergrund eröffnet die EU zollfreie Kontingente für die Einfuhren bestimmter Düngemittel sowie deren Ausgangsstoffe. Die Zollaussetzung gilt zunächst für ein Jahr bis zum 31. Mai 2027. 

Die zollfreien Kontingente gelten für Waren der folgenden KN-Codes: 

  • 2814 10 00 und 2814 20 00
  • 3102 10 12, 3102 10 15, 3102 10 19 und 3102 10 90
  • 3102 21 00
  • 3102 60 00
  • 3102 80 00
  • 3105 20 10 und 3105 20 90
  • 3105 30 00
  • 3105 40 00

Die Kontingentsmengen sind im Anhang der Verordnung aufgeführt. Die Verwaltung der Kontingente erfolgt nach dem Windhundprinzip gemäß Artikel 49 bis 54 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447.

Einfuhren aus Russland und Belarus sind von der Regelung ausgenommen. Es gelten weiterhin die höheren Einfuhrzölle gemäß Verordnung (EU) 2025/1227

Quelle: 
Verordnung (EU) 2026/1181 des Rates vom 22. Mai 2026 zur Aussetzung der Sätze des Gemeinsamen Zolltarifs gemäß Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente für bestimmte Düngemittel; ABl. L vom 29. Mai 2026.