EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll
EU-Konsultation zu den Schutzmaßnahmen Stahl
Die Konsultation betrifft die Nachweise für das Schmelz- und Gießland. Unternehmen und Verbände können bis zum 2. Juli 2026 Feedback einreichen.
08.06.2026
Von Stefanie Eich | Bonn
Ab dem 1. Juli 2026 gelten neue Schutzmaßnahmen gegenüber der Einfuhr von Stahlerzeugnissen. Die neue Verordnung sieht vor, dass Importeure ab 1. Oktober 2026 Angaben zum Schmelz- und Gießland der Ware machen müssen. Zu den konkreten Anforderungen an die Nachweise kann die EU-Kommission weitere Durchführungsbestimmungen erlassen. Erste Details sollen bis 31. August 2026 vorliegen.
Vor diesem Hintergrund führt die EU-Kommission eine Konsultation durch. Die Konsultation betrifft die Frage, welche Art von Nachweisen Einführer von Stahlerzeugnissen vorlegen müssen. Unternehmen und Verbände können bis zum 2. Juli 2026 Feedback einreichen. Rückmeldungen sind online über die Webseite der EU-Kommission möglich.
Zum Hintergrund
Schutzmaßnahmen gibt es bereits seit 2019. Die aktuellen Maßnahmen laufen am 30. Juni 2026 aus und werden durch die neue Verordnung ersetzt.